Markler*innenkosten müssen zukünftig geteilt werden – Jan Bühlbecker: Wer bestellt zahlt mindestens die Hälfte

Wer eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus kauft, muss künftig maximal die Hälfte der Maklerprovision bezahlen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat der Bundestag jetzt verabschiedet. Ziel ist es, Kaufnebenkosten zu senken und so den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern.

„Viele Menschen haben heute erhebliche Schwierigkeiten, für sich und ihre Familien ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die Bildung von Wohneigentum wird auch durch hohe Erwerbsnebenkosten erschwert, die zumeist aus Eigenkapital geleistet werden müssen. Auf den Kostenfaktor der Maklerprovision haben Kaufinteressenten dabei häufig keinerlei Einfluss. Obwohl die Initiative zur Einschaltung der Makler*in häufig nur von der verkaufenden Partei einer Immobilie ausgeht, haben Käufer*innen zumeist keine ernsthafte Möglichkeit, sich gegen eine Übernahme der anteiligen oder sogar der vollständigen Maklerprovision zu wehren“ erklärt für die SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld sowie die Jusos Wattenscheid. Und weiter: „Das wird sich nun ändern.“

 

Neuregelung zur Markler*innenprovision

In dieser Situation werden Käufer*innen einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses zukünftig besser geschützt. Durch die Neuregelung können Käuferinnen und Käufer nicht mehr verpflichtet werden, mehr als die Hälfte der Makler*innenprovision zu übernehmen. Eine Vereinbarung zur Abwälzung der Maklerprovision ist daher zukünftig nur wirksam, wenn die Partei, die den Makler beauftragt hat, zur Zahlung der Provision mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Die andere Partei muss ihren Anteil erst dann zahlen, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nachgekommen ist.

Sofern die Makler*innen von beiden Parteien einen Auftrag erhält und deshalb sowohl die Interessen des Verkäufers als auch des Käufers wahrnimmt, kann er mit beiden Parteien eine Provision nur in gleicher Höhe vereinbaren (zum Beispiel jeweils 3,57 Prozent). Beide Parteien tragen dann im Ergebnis jeweils die Hälfte der gesamten Provision. Vereinbarungen über unterschiedliche Provisionshöhen können dagegen nicht wirksam geschlossen werden. Zudem wird ein Textformerfordernis für Makler*innenverträge über die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser eingeführt.

 

Jan Bühlbecker: Wer bestellt zahlt mindestens die Hälfte

„Wer bestellt zahlt mindestens die Hälfte – So einfach lässt sich die neue Regelung zusammenfassen. Und das ist gerecht! Dies ist ein kleiner Beitrag um Menschen bei der Suche nach dem passenden Zuhause zu entlasten und damit ein wichtiger Schritt“, so der SPD-Kommunalpolitiker abschließend.