Höheres Kurzarbeitergeld, längeres Arbeitslosengeld, Unterstützung für Familien mit kleinem Budget: Der Bundestag hat das Sozialschutz-Paket II beschlossen. Das Gesetz sieht wichtige Hilfen vor, um soziale Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen.
Das Kurzarbeitergeld wird erhöht
Das Kurzarbeitergeld ist ein sehr wirkungsvolles Instrument, um Arbeitsplätze zu sichern und Brücken über die Zeit der Krise zu bauen. Für die Beschäftigten bedeutet das, dass sie ihren Job behalten. Es bedeutet aber bislang auch, dass sie auf bis zu 40 Prozent ihres Lohns verzichten. Über mehrere Monate hinweg mit erheblichen Lohneinbußen zurechtzukommen, ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber nur schwer möglich.
Darum haben die Sozialdemokrat*innen in der Koalition durchgesetzt, dass das Kurzarbeitergeld erhöht wird, wenn Beschäftigte aufgrund der Corona-Krise weniger als 50 Prozent arbeiten. Demnach wird das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat von 60 auf 70 Prozent (bzw. von 67 auf 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent) erhöht.
Außerdem werden die Möglichkeiten erweitert, sich etwas hinzuzuverdienen: Bislang wurden nur Hinzuverdienste aus systemrelevanten Tätigkeiten nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Jetzt bleiben Hinzuverdienste aus allen Tätigkeiten anrechnungsfrei, wenn sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld die Höhe des bisherigen Monatseinkommens nicht überschreiten. Die Neuregelungen zur Kurzarbeit gelten bis zum 31. Dezember 2020.
Bessere Unterstützung für Menschen ohne Job
Das Gesetz sieht außerdem vor, soziale Härten für Arbeitslose abzufedern. Wer seine Arbeit verloren hat, hat es derzeit besonders schwer: Vermittlung und Weiterbildung sind eingeschränkt, die Chancen gerade jetzt eine Stelle zu finden gering. Deshalb wird das Arbeitslosengeld I für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 enden würde.
Familien, die zusätzlich zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Kita- und Schulschließungen betroffen sind, leiden besonders unter den Folgen der Pandemie. Gerade Eltern mit kleinem Budget werden deshalb besonders unterstützt. Für Kinder aus bedürftigen Familien wird das kostenlose warme Mittagessen gesichert, das sie normalerweise in der Schule oder der Kita erhalten. Damit sie in der aktuellen Situation auch zu Hause nicht darauf verzichten müssen, können die Kommunen die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket so flexibel einsetzen, dass das kostenlose Essen den Kindern nach Hause oder zur Abholung an die Schule geliefert wird. Auch die Lieferkosten werden übernommen.
Soziale und Freiwilligendienste werden krisenfest
Soziale Dienste und Einrichtungen engagieren sich besonders, um in der Corona-Krise Hilfe zu leisten. Indem nun auch Frühförderstellen in das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz aufgenommen werden, wird deren wichtige Arbeit zur Förderung von Kindern mit Behinderungen oder Entwicklungsauffälligkeiten gesichert.
Die Funktionsfähigkeit von Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit muss gewährleistet bleiben: Seine Rechte einklagen zu können, ist auch während der Corona-Krise wichtig und kann nicht auf Eis gelegt werden. Dem trägt das Sozialschutzpaket II Rechnung.
Schließlich wird mit dem Gesetz sichergestellt, dass Waisenrenten auch dann (weiter-)gezahlt werden, wenn Ausbildungen und Freiwilligendienste durch die Corona-Pandemie später als üblich beginnen.
Jan Bühlbecker: 100 Euro mehr sofort
„Mit diesem Gesetz zeigt die Bundesregierung einmal mehr, dass sie die Corona-Krise gut und verlässlich managt. Das zeigt: Sie ist verlässlich und in der Lage uns durch diese Krise zu führen, auch wenn konservative Bundestagsabgeordnete das Regierungshandeln zuletzt massiv torpedieren. Doch klar ist auch: Weitere Ergänzungen müssen folgen! Gerade Menschen ohne Einkommen sind durch die Corona-Krise besonders gefordert. Sie verdienen einen unbürokratischen Zuschlag, wie ihn diverse Sozialverbände gefordert haben: 100 Euro mehr sofort. Ich werde mich dafür auch weiterhin einsetzen“, so Jan Bühlbecker für die SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld sowie die Jusos Wattenscheid.
Der SPD-Kommunalpolitiker weiter: „Außerdem brauchen wir schnell eine Lösung für die Lohnfortzahlung für Eltern deren Kinder gerade keine Kinderbetreuung in Anspruch nehmen können. Bislang können sie die Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Anspruch nehmen. Doch dies ist zeitlich begrenzt. Wir brauchen deswegen eine Ausweitung dieser Regelung bis alle Angebote zur Kinderbetreuung überall in Deutschland wieder zum Regelbetrieb zurück gekehrt sind. Also mindestens bis nach den Sommerferien.“