Veranstalter*innen sollen entlastet werden – Jan Bühlbecker: Auch Verbraucher*innen und Künstler*innen müssen profitieren

Aufgrund der Corona-Pandemie müssen derzeit viele Konzerte und Veranstaltungen abgesagt werden. Schwimmbäder, Vergnügungsparks und andere Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Um Verbraucher*innen zu schützen und zugleich eine Insolvenzwelle bei Veranstalter*innen und Betreiber*innen von Freizeiteinrichtungen zu verhindern, will die Koalition das Veranstaltungsvertragsrecht ändern.

Die Corona-Pandemie stellt Freizeiteinrichtungen und die Veranstaltungsbranche vor große Herausforderungen. Viele bereits gekaufte Eintrittskarten für Konzerte, Festivals, Lesungen oder Sportwettkämpfe können aufgrund der notwendig gewordenen Absagen nicht eingelöst werden. Sportstudios oder Schwimmbäder können nicht besucht werden.

 

Niemand soll aufgrund der Corona-Pandemie Geld verlieren

Wer bereits Eintrittskarten oder Saison- und Jahrestickets gekauft hat, soll das dafür investierte Geld nicht verlieren. Gleichzeitig soll den Veranstaltern und Betreibern nicht der Boden unter den Füßen entzogen werden. Denn die unmittelbare Zurückerstattung von bezahlten Eintrittsgeldern, die das geltende Recht für den Normalfall vorsieht, wäre in der derzeitigen Sondersituation mit erheblichen Liquiditätseinbußen für Veranstalter und Betreiber verbunden. Sie hatten aber meist bereits erhebliche Kosten für Planung, Werbung und Organisation. Oft sind sie mit Gagen für Künstler*innen oder mit Ausgaben für Veranstaltungstechnik in Vorleistung gegangen, haben aber infolge der Krise kaum neue Einnahmen. Müssten sie nun kurzfristig die Eintrittspreise für sämtliche abgesagten Veranstaltungen erstatten, wären viele von Ihnen in ihrer Existenz bedroht.

Und eine Insolvenzwelle wäre nicht nur schädlich für die Gesamtwirtschaft und das kulturelle Angebot. Sie würde voraussichtlich auch dazu führen, dass viele Verbraucher*innen keine Rückerstattung erhalten würden. Diese Folgen sollen verhindert werden. Die Koalitionsfraktionen haben deswegen jetzt in den Bundestag eingebracht: Wenn eine Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, soll der oder die Veranstalter*in demnach berechtigt sein, der oder Inhaber*in einer Eintrittskarte statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein in Höhe des Eintrittspreises auszustellen. Dieser Wertgutschein kann dann entweder für die Nachholveranstaltung oder alternativ für eine andere Veranstaltung eingelöst werden. Analoge Regelungen sollen für Freizeiteinrichtungen gelten.

Inhaber*innen eines solchen Gutscheins soll jedoch die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen können, wenn die Annahme eines Gutscheins für sie oder ihn aufgrund der persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar ist oder wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wird. In letzterem Fall entspricht der Gutschein einer bloßen Stundung des Erstattungsanspruchs.

 

Jan Bühlbecker: Auch Künstler*innen brauchen Unterstützung

Im parlamentarischen Verfahren wird die SPD-Fraktion prüfen, ob die Härtefallregelung noch präzisiert werden muss. Zudem muss klar sein, dass Verbraucher*innen bei der Handhabung der Gutscheine die größtmögliche Entscheidungsfreiheit haben. Die Sozialdemokrat*innen wollen deshalb im Gesetz klarstellen, dass die Gutscheine nicht personengebunden sein dürfen und dass Verbraucher*innen nicht gedrängt werden dürfen, die Gutscheine einzulösen. Durch die Regelungen soll in der derzeitigen Ausnahmesituation ein fairer Interessenausgleich erreicht werden zwischen der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie den Verbraucher*innen – Findet auch der SPD-Kommunalpolitiker Jan Bühlbecker: „Die Gesetzesinitiative ist ein wichtiges Signal an den Kulturstandort Deutschland: Wir wollen geschlossen durch die Krise kommen und werden daher keine Veranstalter*innen zurücklassen. Gleichzeitig werden die Verbraucher*innen geschützt. Beides so gut in Einklang zu bringen ist ein klarer Erfolg des weitsichtigen Krisenmanagements der Bundesregierung.“

Gleichzeitig stellt er für die SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld wie auch für die Jusos Wattenscheid klar, dass es un noch gezieltere Unterstützung für Künstler*innen brauche: „Freischaffende Künstler*innen trifft die Pandemie besonders stark: Sie können nicht mehr auf die Bühne, nicht mehr ausstellen und verlieren deswegen fast alle ihre Einnahmen. Das ist eine brutale Herausforderung, die nicht durch Rücklagen allein aufgefangen werden kann, zumal es ungerecht wäre, dies von den Künstler*innen zu vrlangen, da sie unverschuldet in Not geraten sind. Die Corona-Soforthilfen kommen bei ihnen jedoch nur bedingt an. Zwei konkrete Nachbesserungen sind deswegen erforderlich: 1. Müssen die Hilfsgelder zu einem Teil auch für private Zwecke verwendet werden dürfen und 2. muss ihnen der Zugang zu einer existenzsicherenden Grundsicherung inklusive eines dauerhaften Zugangs in die gesetzliche Krankenversicherung ermöglicht werden. Ich bleibe dabei: Sie mit Hartz IV abzuspeisen, was auch nur möglich ist, wenn sie nicht in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ist grob unzureichend und auch ungerecht, weswegen wir ein zeitlich befristetes Grundeinkommen für sie brauchen. Hier sind also Nachschärfungen im Krisenmanagement erforderlich und ich gehe fest davon aus, dass die Bundesregierung diese auch auf den Weg bringen wird.“