Eltern sollen wegen der Corona-Pandemie keine Nachteile beim Elterngeld haben. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den die Koalition in den Bundestag eingebracht hat. Außerdem werden Menschen mit niedrigen Einkommen über das Wohngeld bei den Heizkosten entlastet. Um einen Ausgleich für die schrittweise Einführung der CO2-Bepreisung zum Schutz des Klimas zu schaffen, wird das Wohngeld erhöht. Das hat der Bundestag jetzt beschlossen.
Das Elterngeld wird krisenfest
Die Corona-Pandemie hat spürbare Auswirkungen auf die Lebensweise von Familien. Dazu gehört, dass immer mehr Mütter und Väter die Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld nicht mehr einhalten können. Familien und auch werdende Familien trifft die Pandemie in verschiedener Hinsicht:
- Viele Eltern, die bestimmten Berufsgruppen angehören (etwa Pflegepersonal, Ärztinnen und Ärzte, Polizistinnen und Polizisten) sind auf Grund der aktuellen Situation besonders gefordert, um die notwendige staatliche Daseinsvorsorge zu sichern. Sie werden an ihrem Arbeitsplatz dringend gebraucht und können häufig weder über den Arbeitsumfang noch über die Arbeitszeit selbst bestimmen. Dadurch besteht das Risiko, dass ihnen Elterngeldmonate verloren gehen.
- Andere Berufsgruppen sind von Kurzarbeit oder Freistellungen betroffen und geraten in wirtschaftliche Notlagen. Das betrifft Eltern, die aktuell Elterngeld beziehen und in Teilzeit arbeiten, aber auch werdende Eltern, denen durch das gesunkene Einkommen Nachteile bei der späteren Berechnung der Elterngeldhöhe drohen. Denn Grundlage für die Höhe des Elterngeldes ist normalerweise das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt.
Die geltenden Regelungen zum Elterngeld sind auf diese besondere Situation nicht zugeschnitten. Sie sollen deshalb für betroffene Familien zeitlich befristet angepasst werden, um Mütter und Väter in der aktuellen Situation weiter effektiv mit dem Elterngeld zu unterstützen. Konkret sind folgende Änderungen geplant:
- Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, sollen ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Eltern, die parallel in Teilzeit arbeiten und sich die Kindererziehung teilen, sollen den Partnerschaftsbonus nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant.
- Auch Eltern und werdenden Eltern, die durch die Corona-Krise Einkommensverluste haben – etwa durch Kurzarbeit – soll dadurch kein Nachteil im Elterngeld entstehen. Das bedeutet konkret: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I, das Eltern aufgrund der Corona-Pandemie während des Bezugs von Elterngeld erhalten, reduzieren die Höhe des Elterngelds nicht. Bei werdenden Eltern sollen Monate mit pandemiebedingten Einkommenseinbußen bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden, um ein Absinken des Anspruchs zu verhindern.
Das Wohngeld wird erhöht
Um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und Anreize für klimafreundliches Verhalten zu setzen, hat die Koalition im Herbst beschlossen, den Verbrauch von Kohlendioxid (CO2) beim Autofahren oder Heizen von 2021 an schrittweise teurer zu machen. Der SPD-Bundestagsfraktion war es dabei von Anfang an wichtig, für sozialen Ausgleich zu sorgen. So wurde etwa die Mehrwertsteuer auf Bahntickets im Fernverkehr gesenkt. Pendlerinnen und Pendler mit langen Arbeitswegen werden über die Pendlerpauschale entlastet. Die so genannte EEG-Umlage für Ökostrom wird gesenkt. Die Erhöhung des Wohngeldes, die der Bundestag nun beschlossen hat, ist ein weiterer Baustein, um soziale Härten im Kontext der CO2-Bepreisung zu vermeiden.
Mit dem Wohngeld werden Menschen mit niedrigen Einkommen durch einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten für das Eigenheim unterstützt. Mit dem neuen Gesetz wird das Volumen des Wohngeldes ab dem Jahr 2021 um zehn Prozent erhöht. Die Entlastung erfolgt zum 1. Januar 2021 in Form eines CO2-Zuschlags und wird nach der Haushaltsgröße gestaffelt. Da das Wohngeld vom Einkommen abhängig ist, fällt die Erhöhung bei Haushalten mit besonders niedrigen Einkommen höher und bei steigendem Einkommen niedriger aus.
Von der Entlastung werden im Jahr 2021 rund 665.000 Haushalte profitieren. Neben den bisherigen Wohngeldhaushalten sind darunter auch rund 35.000 Haushalte, die durch die Wohngelderhöhung einen erstmaligen oder erneuten Anspruch auf Wohngeld haben werden.
Jan Bühlbecker: Zwei zielgenaue Hilfen
„Beide Schritte zeigen: Krisenfeste Politik umfasst viele Schritte, denn an vielen Stellen müssen Regelungen ergänzt oder ausgesetzt werden, um Menschen gut durch die Corona-Krise zu bringen und niemanden in existenzielle Nöte zu bringen. Deswegen freue ich mich über diese zwei weiteren zielgenaue Hilfen. Die SPD beweist damit einmal mehr, dass sie das soziale Gewissen der Bundesregierung und für das erfolgreiche sozialpolitische Krisenmanagement verantwortlich ist“ erklärt für die SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld Jan Bühlbecker.