Als Reaktion auf die Folgen der Corona-Pandemie bereitet die Bundesregierung nun unter anderem eine Lockerung wichtiger Hartz-IV-Vorschriften vor. Arbeitnehmer*innen und Selbständige, deren Lebensunterhalt durch das abrupte Herunterfahren der Wirtschaft gefährdet ist, erhalten damit leichter Zugang zu aufstockenden Geldleistungen der Grundsicherung. Beispielsweise müssen die Jobcenter bald nicht mehr prüfen, ob ein*e Antragstelle*r noch eigenes Vermögen angespart hat oder ob die aktuellen Wohnkosten nach den bisherigen sozialrechtlichen Kriterien zu hoch sind. Das sieht ein Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor, den das Bundeskabinett an diesem Montag zusammen mit dem Nachtragshaushalt 2020 und weiteren Rechtsänderungen beschlossen hat.
Verbesserter Zugang zur Grundsicherung auch für Selbstständige
Mit den Lockerungen in diesem Bereich könnten nach Schätzung des Ministeriums bald allein bis zu eine Million Solo-Selbständige und Inhaber*innen von Kleinbetrieben zu zusätzlichen und kurzfristigen Hilfebezieher*innen der Grundsicherung werden. Vor der Krise hatte es rund 3 Millionen sogenannte Bedarfsgemeinschaften gegeben; dies wäre demnach also eine Steigerung um gut ein Drittel. Die damit verbundenen Mehrausgaben schätzt das Ministerium auf rund 10 Milliarden Euro.
Da Selbständige in der Regel nicht arbeitslosenversichert sind, stehen ihnen bei plötzlichem Wegfall der Einkommensgrundlage meist keine anderen Sozialleistungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld zu. Heils Sozialpaket ist damit insoweit als Ergänzung des neuen „Sofortprogramms“ für Kleinunternehmer angelegt, das deren Geschäftsbetrieb durch Zuschüsse etwa für Mietzahlungen stützen soll und welches die Regierung jetzt ebenfalls beschließen will. Mit dem Hartz-IV-Paket wird zudem festgelegt, dass betroffene Selbständige an ihrem in die Krise gerutschten Geschäft vorerst festhalten dürfen – und nicht etwa vom Jobcenter in andere Jobs vermittelt werden sollen. Der leichtere Zugang zu aufstockenden Hartz-IV-Leistungen schafft jedoch auch für Arbeitnehmer*innen in Kurzarbeit mehr Sicherheit. Vor allem in Berufen mit geringem Lohnniveau kann der Einkommensverlust (Kurzarbeitergeld ersetzt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns) leicht dazu führen, dass Betroffene unter die sozialrechtlichen Mindestbedarfe rutschen. Der Verzicht auf detaillierte Prüfungen in den Jobcentern soll nun auch sicherstellen, dass Anträge zügig bewilligt werden. Bereits in der vergangenen Woche hatte die Bundesagentur für Arbeit die Aussetzung neuer Sanktionen auf die Grundsicherung beschlossen und alle persönlichen Termine abgesagt, so sie nicht von den Kund*innen explixt gewünscht werden.
Verbesserungen unter anderem beim Kurzarbeitergeld weiter nötig
„Damit spannt die Bundesregierung kurzfristig das soziale Sicherungsnetz des Sozialstaats weiter“, stellt Jan Bühlbecker von der SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld fest. Und weiter: „Das ist eine notwendige Maßnahme und ich bin froh, dass Hubertus Heil sie mit seinem Ministerium so schnell auf den Weg gebracht hat. Es ist aber auch wichtiges Signal: Niemand wird durch die Corona-Krise ins bergfreie fallen. Und dennoch gibt es Nachschärfungsbedarf, vor allem um zu verhindern, dass Menschen unnötig ins ALG II kommen und zum anderen um denjenigen, denen es nun unverschuldet doch passiert, mehr soziale Sicherheit zu bieten. Konkret fehlt hier ein Rettungsschirm für die Beschäftigten kleinerer selbstständiger Betriebe – beispielsweise in From einer zusätzlichen befristeten Grundsicherung für den Zeitraum der Corona-Krise – um hier konkrete Arbeitsplatzverluste zu verhindern. Desweiteren ist der aktuelle Hartz IV-Regelsatz nicht krisenfest, da einerseits wichtige Unterstützungsangebote wie die Tafeln geschlossen haben und anderseits einige Menschen günstige Produkte Hamstern und so die Versorgungssicherheit der ärmeren unnötig gefährden. Deswegen braucht es mindestens eine Krisenzulage von 100€ im Monat oder die generelle Erhöhung der Grundsicherung auf das sozio-kulturelle Existenzminimum.“
Kritisch sieht der SPD-Kommunalpolitiker auch die Ausgestaltung der Ausweitung des Kurzarbeitergeldes: „Es ist zwar gut, dass der Zugang zum Kurzarbeitergeld deutlich erleichtet wurde und Kurzarbeit nun schon möglich wird, wenn 10% statt wie bisher ein Drittel des Betriebes nicht arbeitsfähig ist, anders als bisher in den Betrieben teilweise oder vollständig auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet wird und das Kurzarbeitergeld erstmals auch für Beschäftigte in Leiharbeit gezahlt werden kann, dennoch ist die Auszahlungspolitik krass ungerecht: Während den Arbeitgeber*innen 100% ihrer Kosten für die Beiträge zur Sozialversicherung erstattet werden, bekommen die Beschäftigten nur 60% des Lohnen ausgezahlt. Hier braucht es dringend eine Nachschärfung: Mehr Geld für die Arbeitnehmer*innen, finanziert aus der Kasse der Unternehmen!“
Kinderzuschlag wird ausgeweitet und Familien werden gestärkt
Ein weiterer Baustein des Sozialpakets von Hubertus Heil ist ein erleichterter Zugang zum Kinderzuschlag, der in dieser Krise ebenfalls wachsende Bedeutung erhalten dürfte. Den Zuschlag zum Kindergeld von bis zu 185 Euro im Monat erhalten Arbeitnehmer*innenhaushalte mit Kindern, deren Einkommen knapp unter den sozialrechtlichen Bedarfssätzen für Familien liegen. Durch Kurzarbeit dürften nun auch viele Haushalte, die sonst deutlich über der Schwelle liegen, anspruchsberechtigt werden. „Diese Ausweitung ist einfach gut“, freut sich Jan Bühlbecker. Der ebenfalls lobt, „dass die Bundesregierung durch den Einsatz von Franziska Giffey eine Möglichkeit zur Entgeltfortzahlung auch in dem Fall gefunden hat, dass Arbeitnehmer*innen aufgrund dem Wegfall der Kinderbetreuung nicht arbeiten gehen können. Bisher war die Möglichkeit wegen der Kinderbetreuung zuhause zu bleiben auf drei Tage beschränkt, eine Erweiterung dieser Regelung, die sich nun ausführlich an der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall orientiert, ist deswegen nicht nur sinnvoll sondern auch gerecht. Gut, dass sie jetzt da ist. Auch wenn eine weitere Verlängerung gegebenenfalls notwendig werden könnte.“ Konkret hat die Bundesregierung diesen Zeitraum auf sechs Wochen ausgeweitet, Eltern bekommen für diese Zeit 67% des Nettoeinkommens und können die Regelung in Anspruch nehmen, wenn keine andere Betreuungsregel zumutbar ist und die Eltern nicht etwa in Kurzarbeit arbeiten. Die Bundesländer ermöglichen zudem eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten. Übrigens besteht bereits heute ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn der oder die Arbeitgeber*in den Geschäftsbetrieb vorübergehend einstellen musste, aber der oder die Arbeitnehmer*in ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen könnte. Konkret heißt das: Auch die Beschäftigten von Firmen, die gerade geschlossen haben, bekommen weiterhin ihren Lohn oder eben in Falle von Kurzarbeit das Kurzarbeitergeld. Das gilt ausdrücklich auch wenn der oder die Arbeitnehmer*in sich in Quarantäne befindet.
„Gleichzeitig müssen die Mittel für Frauenhäuser und Hilfsangebote für Kinder, die Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind sowie Präventionsmaßnahmen erhöht werden“, mahnt der SPD-Kommunalpolitiker: „Es braucht in Anbetracht der anhaltenden Isolierungssituation kurzfristige Lösungen, wobei hier die Länder in der Pflicht sind. Der Bund könnte jedoch bei der Finanzierung unterstützen.“
Teil der neuen Gesetze sind darüber hinaus auch Regelungen, die direkt die Seuchenbekämpfung betreffen: Für den Fall einer weiteren Verschärfung der Notlage sollen gesetzliche Arbeitszeitvorschriften für Beschäftigte in der Daseinsvorsorge künftig per Rechtsverordnung schneller gelockert werden können. Außerdem soll eine Änderung im Rentenrecht sicherstellen, dass etwa Pflegekräfte im Vorruhestand kurzfristig in den Beruf zurückkehren können – ohne dass ihnen, wie bisher, der Lohn dann auf die Rente angerechnet wird. „Beides ist sehr wichtig“, merkt Jan Bühlbecker hier an, „zudem braucht es jetzt einen Rechtsanspruch auf Arbeit im Home Office, wo immer dies möglich ist und eine weitere Rentenreform: Wer wegen der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verliert, sollte dennoch die vollen Rentenpunkte für das laufende Jahr erhalten, damit wir Corona-bedingte Altersarmut verhindern. Im Falle der Kurzarbeit werden die Rentenpunkte ja ebenfalls voll gesammelt.“
Stundet die Mieten!
Doch der SPD-Kommunalpolitiker stellt auch sozialpolitische Forderungen, die über den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwurf hinaus gehen: „Um uns allen Angst vor dem Verlust wirtschaftlicher Unabhänigkeit durch die Corona-Krise zu nehmen, sollte die Mieten ebenso wie Nebenkosten wie beispielsweise auch in Frankreich ausgesetzt werden. Vermieter*innen könnten hierfür entsprechend der Anzahl ihrer Vermietungen entschädigt werden, so dass insbesondere kleinere Vermieter*innen, die beispielsweise eine zweite Wohnung zur Altersvorsorge kreditfinanziert angeschafft haben, wirtschaftlich keinen Schaden nehmen würden. Größere Vermieter*innen würden hingegen entsprechend des Grundgesetzes auf Basis ihres Eigentums verpflichtet, einen angemessenen Beitrag zum Weg durch und aus der Krise zu leisten. Bisher gibt es lediglich ein Kündigungs-Moratorium bei Mietschulden. Außerdem sollte eine ÖPNV-Anbindung von der Stadt in Waldgebiete aufrecht erhalten werden, um auch ärmeren Familien die Möglichkeit zu geben, draußen spazieren zu gehen. Eine solche Abwechslung ist schließlich wichtig für die Moral.“
Und weiter: „Für die Beschäftigten der kritischen Infrastruktur braucht es zudem – weil in von der Pflege über die Erziehung, übrigens auch in Jugendhilfeeinrichtungen, wo Sozialarbeiter*innen gerade ebenfalls herausragendes leisten und dabei auch in diesen Tagen zu wenig Anerkennung erfahren, bis zu den Supermarktangestellten oft schlecht bezahlt wird und dort vorwiegend Frauen* beschäftigt werden – eine Krisenzulage von mindestens 150€ im Monat. Und nach der Krise braucht es auch für sie eine Erhöhung vom Mindestlohn auf 12€ pro Stunde und flächendeckende Tarifverträge. Beides haben sich die Pfleger*innen, Erzieher*innen und Verkäufer*innen verdient – Und es ist gerechterer Dank als tolle Konzerte und lautstarker Applaus.“
Finanzpolitische Maßnahmen stabilisieren die Wirtschaft
Ergänzt wird das Gesetzespaket von Hubertus Heil auch von fianzpolitischen Maßnahmen, die Finanzminister Olaf Scholz in den letzten Tagen initiiert hat. Dadurch werden jetzt liquide Mittel in Betrieben in Milliardenhöhe steuerlich geschont. Hier eine Übersicht der Angebote an Unternehmen:
- Stundungen: Die Gewährung von zinsfreien Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. In der Regel soll eine zinslose Stundung erfolgen. Indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung verschoben wird, wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt.
- Vorauszahlungen: Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer ausfallen werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Auch damit wird die Liquiditätssituation verbessert.
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen: Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, sofern der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von Corona-Folgen betroffen ist.
Um die Versorgung von Unternehmen mit Liquidität zusätzlich zu verbessern, werden bestehende Programme für Liquiditätshilfen deutlich ausgeweitet und zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt. Aufgrund der hohen Unsicherheit in der aktuellen Situation wird es ausdrücklich keine Begrenzung des Volumens dieser Maßnahmen geben. Auch hier eine Übersicht:
- Ausweitung bestehender Programme: Bereits heute gibt es verschiedene Programme für Liquiditätshilfen bei der KfW (z. B. KfW-Unternehmerkredit, KfW Kredit für Wachstum) und den Bürgschaftsbanken. Hinzu kommt das Großbürgschaftsprogramm des Bundes. Diese Programme werden deutlich ausgeweitet und für mehr Unternehmen zugänglich gemacht. Dazu werden die Risikoübernahme erhöht, die Zugangskriterien erleichtert und der Spielraum für Expressbürgschaften vergrößert.
- Zusätzliche KfW-Sonderprogramme: Für Unternehmen, die krisenbedingt in Finanzierungsschwierigkeiten geraten und daher keinen Zugang zu bestehenden Programmen haben, werden zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt. Zu diesem Zweck wird die Risikotoleranz der KfW krisenadäquat erhöht. Die Bundesregierung wird die dafür erforderlichen Garantien bereitstellen und die KfW in die Lage versetzen, diese Programme entsprechend auszustatten. Im Ergebnis wird die KfW deutlich mehr Kredite zur Verfügung stellen können. Durch die höhere Risikoübernahme steigern wir die Bereitschaft der jeweiligen Hausbanken, den Unternehmen Kredite zu gewähren.
Desweiteren beschloss die Bundesregierung die Einsetzung eines „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ (WSF), der mit insgesamt 600 Milliarden Euro ausgestattet werden soll und der Rettung von überschuldeten Unternehmen in der Corona-Krise dienen soll. Mit diesem Fond sollen – größtenteils vorrübergehende – Staatsbeteiligungen an entsprechenden Unternehmen finanziert werden. Wie in der Finanzkrise 2009/10 beispielsweise bei der Commerzbank praktiziert. Jedoch fordert die SPD für diese Staatsbeteiligungen noch wichtige Nachbesserungen: Unter anderem soll sichergestellt werden, dass Unternehmen, die mit Steuergeldern auf diese Weise am Leben gehalten werden, nicht auch noch Boni an ihre Manager und Dividenden an ihre Aktionäre auszahlen. Desweiteren sollen die Gehälter der Vorstände in solchen Firmen auf maximal 500.000 Euro im Jahr gedeckelt werden. Ähnliches wurde schon bei der besagten Teilverstaatlichung der Commerzbank vor zehn Jahren zur Bedingung gemacht.
Solidarität heißt Demokratisierung der Wirtschaft
Und auch damit Unternehmen nicht nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen, wird gehandelt: Die reguläre Drei-Wochen-Frist der Insolvenzordnung ist für diese Fälle zu kurz bemessen. Deshalb soll das von der Bundesregierung bereits beschlossene Hilfspaket flankiert werden mit einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für die betroffenen Unternehmen (zunächst bis zum 30.09.2020), wenn die Zahlungsunfähigkeit nach dem 13. März 2020 eingetreten ist. Mit diesem Schritt werden die Folgen für die Realwirtschaft weiter abgefedert. „Die Bundesregierung zeigt so wie handlungsbereit aber vor allem wie handlungsmächtig sie ist. Es ist ihr möglich, den Wirtschaftsstandort Deutschland maximal zu stabilisieren und auch zusätzliche Wachstumsakzente zu setzen. Dass die von Olaf Scholz initiierten Maßnahmen unbegrenzt gelten, untermauert diesen Anspruch zusätzlich. Die deutsche Wirtschaft wird die Krise daher – auch dank der Tatkraft der MinisterInnen Olaf Scholz, Hubertus Heil und Franziska Giffey – meistern“, kommentiert Jan Bühlbecker. Auch Krankenhäuser werden für Verdienstausfälle, die durch Verschiebungen von Eingriffen und den Aufbau zusätzlichen Intensivkapazitäten entstehen, entschädigt werden.
„Doch auch hier sehe ich noch Verbesserungspotenzial: So sollte die Beschäftigen an den Unternehmen beteiligt werden können, wenn Staatskredite oder Bürgschaften in Anspruch genommen werden müssen und auch eine Übernahme des Betriebes durch die Beschäftigten sollte im Falle einer Insolvenz oder wenn die bisherigen Eigentümer*innen keine positive Fortführungsperspektive aufgrund der Corona-Krise sehen, ermöglicht werden. Gerade wenn Mittel aus dem WSF in Anspruch genommen werden, sollten Unternehmen entsprechend der Beteiligung des Bundes auch die Beschäftigten am Unternehmen beteiligen und ihren Betrieb so demokratisieren. Denn durch die Krise kommen wir nur mit Solidarität. Und die muss auch in einer Demokratisierung der Wirtschaft Ausdruck finden“, so der SPD-Kommunalpolitiker abschließend.