Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wird ausgebaut – Jan Bühlbecker: Rechtsanspruch so schnell wie möglich schaffen

Der Bundestag hat am Donnerstag das Ganztagsfinanzierungsgesetz beraten. Es ist ein wichtiger Schritt hin zu einem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2025. In Deutschland haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, sobald ihr Kind das erste Lebensjahr vollendet hat. Aber was passiert nach der Einschulung? Für Kinder im Grundschulalter besteht dieser Rechtsanspruch noch nicht. Eltern stehen mit der Einschulung ihres Kindes also plötzlich vor einem großen Problem: Sie müssen eine Betreuung für ihr Kind an den Nachmittagen nach Schulschluss organisieren. Das soll und muss sich ändern.

 

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2025

In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD und CDU/CSU vereinbart, bis zum Jahr 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter einzuführen. Denn klar ist: Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter erhöht die Teilhabechancen und ermöglicht eine bessere individuelle Förderung der Kinder. Gleichzeitig unterstützen Ganztagsangebote die Eltern dabei, Beruf und Familie zu vereinbaren.

In den letzten Jahren haben die Länder zwar die Infrastruktur für Bildung, Betreuung und Erziehung deutlich ausgebaut. Allerdings reicht das Angebot noch nicht aus, um den Bedarf an ganztägigen Angeboten für Kinder im Grundschulalter zu decken. Hierfür braucht es einen bedarfsgerechten Ausbau von Hort- und Schulinfrastruktur in den Ländern und Gemeinden. Das jetzt im Bundestag beratene Ganztagsfinanzierungsgesetz legt hierfür die finanziellen Grundlagen, damit der Rechtsanspruch ab 2025 erfüllt werden kann.

 

Zwei Milliarden Euro zusätzlicher Mittel

Der heute eingebrachte Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht deswegen vor, dass der Bund ein Sondervermögen in Höhe von zwei Milliarden Euro – jeweils eine Milliarde Euro in den Jahren 2020 und 2021 – bereitstellt, um die Länder beim Ausbau der Infrastruktur zu unterstützen und die Finanzierung des Ganztagsausbaus zu sichern.

Für die SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld begrüßt Jan Bühlbecker die Beratungen im Bundestag: „Es ist richtig, dass der Bund den Ausbau der Ganztagsbetreuung finanziell unterstützt – und hier einen echten Kraftakt unternimmt. Das hat die SPD durchgesetzt. Der Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung ist ein wichtiger Schritt. Doch ich wünsche mir auch, dass dieser Rechtsanspruch so schnell wie möglich, am liebsten also eher gilt und dass Ganztagsplätze dann auch kostenfrei zur verfügung stehen. Denn sie leisten einen Beitrag zur Bildung – und Bildung muss für alle kostenlos sein! Hier braucht es eine weitere Umverteilung finanzieller Bundesmittel, denn Länder und Kommunen werden das allein nicht stemmen können. Hierfür steht die SPD!“