Um Mieter*innen in angespannten Wohnungsmärkten auch weiterhin vor überhöhten Neuvertragsmieten zu schützen, hat die Große Koalition die so genannte Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängert und einen rückwirkenden Rückzahlungsanspruch für zu viel gezahlte Miete eingeführt.
Ohne diese neue gesetzliche Regelung würde die Mietpreisbremse schon 2020 in einigen Bundesländern auslaufen. Mit dem Gesetz, das der Bundestag am Freitag in 2./3. Lesung beschlossen hat, schafft die Koalition die Option für die Landesregierungen, die Regelungen zur Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängern (Drs. 19/15824).
Längere Rückzahlungsansprüche bei zu viel gezahlten Mieten
Mehrere Studien belegen, dass die Mietpreisbremse wirkt. Sie schützt Mieter*innen vor rasant steigenden Mieten. Die Möglichkeit der Verlängerung bis zum 31.12.2025 sorgt nun dafür, dass diese Wirkung anhalten kann. Darüber hinaus verschärfen die Koalitionsfraktionen die Mietpreisbremse: Zu viel gezahlte Miete kann künftig rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses für bis zu 30 Monate zurückgefordert werden. Zurzeit gilt das erst ab dem Zeitpunkt einer Rüge.
Wichtig: Diese Regelung geht über die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag hinaus und führt dazu, dass Vermieter*innen erst gar keine unzulässigen Mieten verlangen werden, weil sie sich sonst entsprechenden Rückzahlungsverpflichtungen aussetzen. Das ist eine wichtige Stärkung der Rechte von Mieter*innen.
Der Bundesrat hat dem Gesetz diese Woche zugestimmt, sodass es rechtzeitig in Kraft tritt, damit die Länder die Mietpreisbremse verlängern können.
Jan Bühlbecker: Weniger Druck und mehr Solidarität am Wohungsmarkt
„Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist ein wichtiges Signal an alle Mieter*innen: Ihr Schutz ist unablässlich. Der Mietenwahnsinn darf durch die Politik nicht unbeantwortet bleiben. Die verlängerte und erweiterte Mietpreisbremse nimmt Mieter*innen dabei auch den Druck, schnell reagieren zu müssen und senkt damit gerade bei Neumieter*innen die Hemmschwelle, sie in Anspruch zu nehmen. Das schafft Solidarität zwischen den Bewerber*innen auf den Mietmarkt und stärkt die Position der Mieter*innen gegenüber der abzockender Vermieter*innen“, fasst Jan Bühlbecker für die SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld den Beschluss des Bundestages zusammen.
Der SPD-Kommunalpolitiker weiter: „Klar ist aber auch: Bei der Mietpreisbremse allein kann es nicht bleiben. Wir müssen die Mieten deckeln, um einen Zeitraum von fünf und sieben Jahren zu schaffen, in dem neu gebaut werden kann. Dabei müssen wir über eine neue Bodenpolitik insbesondere die Erbpacht und das Genossenschaftswesen und beides zunehmend auch im Kleinen stärken und die Sozialbau-Quote drastisch erhöhen. Und bei jedem Bauauftrag muss gelten: Teure Wohnungen dürfen nur entstehen, wenn im selben Viertel auch günstiger Wohnraum geschaffen wird. Das Vorbild in der Wohnungspolitik ist Wien.“