Die Grundrente kommt – Jan Bühlbecker: Die CDU wollte sie bis zuletzt blockieren, doch die SPD hat sich durchgesetzt und die Rentner*innen gestärkt

Lange wurde um sie gerungen, nun haben sich Gesundheitsminister Jens Spahn und Arbeitsminister Hubertus Heil auf die letzten Details bei der Grundrente geeinigt. Damit kann der Zeitplan für die Einführung eingehalten werden.

Im Streit um die Grundrente hat die Bundesregierung verbliebene Streitpunkte ausgeräumt. Arbeitsminister Hubertus Heil und Gesundheitsminister Jens Spahn hätten „die letzten noch offenen Fragen im Gesetzentwurf“ geklärt, teilten beide Ressorts mit. Demnach wurde der Entwurf in die regierungsinterne Abstimmung gegeben. Angestrebt wird, dass sich das Kabinett am 12. Februar damit befasst. Damit kann die Grundrente – die Zustimmung durch die Koalitionsfraktionen im Bundestag vorausgesetzt – zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

 

Harte Abbruchkanten werden vermieden

Die Grundrente wird Menschen zugute kommen, die selbst ein Arbeitsleben lang in die staatliche Altersvorsorge eingezahlt haben und dennoch kaum von den Bezügen leben können. Sie sollen eine Rente erhalten, die zehn Prozent über der Grundsicherung liegt.

Wichtiger Punkt der Einigung ist, dass harte „Abbruchkanten“ vermieden werden können. Dafür hat Hubertus Heil einen Einstiegsbereich durchgesezt: Demnach soll es bereits nach 33 Jahren eine Einstiegsmöglichkeit in die Grundrente geben, bei der ein geringerer Grundrentenzuschlag gezahlt wird. Als Beitragszeiten werden neben Arbeitsjahren auch Erziehungszeiten sowie Pflichtbeitragsjahre für Pflege und Krankheitszeiten anerkannt. Den vollen Zuschlag soll es wie gehabt ab 35 Beitragsjahren geben.

Eine weitere Detaileinigung betrifft die Anrechnung der Einkommen bei der Grundrente. Den Angaben zufolge bleibt es bei einem Freibetrag von 1250 Euro bei Alleinstehenden und 1950 Euro bei Paaren. Einkommen über dieser Grenze sollen zu 60 Prozent, Einkommen von mehr als 1600 (Alleinstehende) beziehungsweise 2300 Euro (Paare) vollständig auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden. Außerdem sollen mögliche Kapitalerträge berücksichtigt werden.

„Die wichtigste Nachricht vorweg: Die Grundrente kommt! Und: Hubertus Heil hat sie dabei noch gerechter gestalten können – Denn die harte Abbruchkante bei 35 Jahren kann ebenso wie eine Vermögensprüfung vermieden werden. Damit kommt die Grundrente unbürokratisch allen Menschen zugute, für die sie gedacht ist. Ein echter Fortschritt“, freut sich SPD-Kommunalpolitiker für die SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld.

 

1,5 Millionen Menschen werden profitieren

Eine grundsätzliche Einigung auf die Einführung der Leistung hatte es im vergangenen November gegeben. Von ihr sollen rund 1,5 Millionen Menschen profitieren können. Dabei gilt generell: Wer nach genau 35 Beitragsjahren weniger als 896 Euro Rente hat, bekommt einen Zuschlag. Beschäftigte, die immer nur Mindestlohn verdienten, sollen die maximale Aufwertung von 447 Euro im Monat erhalten. Nach 40 Jahren Mindestlohn käme man also auf 961 statt 514 Euro Rente. Zur Finanzierung soll die geplante Finanztransaktionssteuer verwendet werden.

„Auch das ist gerecht“, freut sich Jan Bühlbecker. Er erklärt: „Die Grundrente bedeutet so ganz praktische Umverteilung – also gelebte Solidarität. Aber für mich steht auch fest: Die Grundrente muss jetzt so schnell wie möglich von der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht und dort behandelt werden. Denn die CDU wollte sie zwar bis zuletzt blockieren, doch die SPD hat sich nun final durchgesetzt und die Rentner*innen so mit ihrer Standhaftigkeit gestärkt. Darüber bin ich – auch als Enkel – sehr froh.“