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Olaf Scholz legt Konzept zur Finanztransaktionssteuer vor – Jan Bühlbecker: Verantwortung für die Vielen

Nach jahrelangen Verhandlungen steht ein Gesetzentwurf zur Finanztransaktionssteuer. Der Vorschlag von Finanzminister Scholz sieht vor, dass in zehn EU-Staaten eine Steuer auf Aktienkäufe anfällt. Der Vorschlag, dessen Umsetzung im Koalitionsvertrag vereinbart ist, wird nun mit dem europäischen Partner*innen abgestimmt.

Der Entwurf sieht zunächst eine Steuer auf Aktienkäufe in zehn EU-Staaten vor. Personen, die Aktien großer Unternehmen kauften, sollen demnach künftig eine Steuer von 0,2 Prozent des Geschäftwertes an den Fiskus entrichten. Diese gelte für alle Aktien von Unternehmen, die mehr als eine Milliarde Euro wert sind. In Deutschland sind das 145 Unternehmen, in den insgesamt zehn Staaten mehr als 500. Geplant ist die Steuer neben Deutschland auch in Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Slowenien und der Slowakei.

 

Einnahmen von bis zu 1,5 Milliarden Euro pro Jahr

Der Vorschlag geht von zusätzlichen staatlichen Einnahmen von jährlich rund 1,5 Milliarden Euro – allein in Deutschland. Ein erheblicher Teil davon soll unter anderem die Grundrente finanzieren.

Pläne für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer  gibt es in Europa seit Jahren, insbesondere sozialdemokratische Parteien setzen sich für sie ein. In einer EU-weiten Form scheiterten sie jedoch 2013 am Widerstand Großbritanniens und Schwedens. Danach versuchte eine Gruppe aus den genannten zehn Ländern, das Vorhaben im Rahmen der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit umzusetzen. „Die Beteiligung Deutschlands an einer Finanztransaktionssteuer ist gerade mit Blick auf dem drohenden Brexit und die damit einhergehende Stärkung des Finanzhandelplatz Frankfurt ein wichtiges Signal, das auf das Engagement der SPD zurück geht. Ich freue mich deswegen über den von Olaf Scholz erarbeiteten Entwurf“, erklärt Jan Bühlbecker für die SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld.

 

Jan Bühlbecker: Verantwortung für die Vielen

Weiter führt der SPD-Kommunalpolitiker aus: „Die Finanztransaktionssteuer leistet einen wichtigen Beitrag zu einer angemessenen Besteuerung von Aktienvermögen und nimmt dabei ausschließlich Spekulant*innen und Superreiche in die Pflicht: Der niedrige Steuersatz sorgt schließlich dafür, dass normale Sparer*innen, die Aktien zum Beispiel für die Altersvorsorge halten, kaum von ihr betroffen sein werden. Leute, die oft neue Aktienpakete erwerben und sie schnell gewinnbringend weiterverkaufen wollen, werden mit ihr hingegen in die Verantwortung genommen. Das ist gerecht – Denn wer sich so etwas leisten kann, soll einen gerechten Anteil am Gemeinwohl für die Vielen tragen.“