Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die bestehende Praxis der Hartz IV-Sanktionen nicht fortgeführt werden darf. Sanktionen dürfen künftig nicht mehr als 30% statt wie bisher bis zu 100% der Regelsätze betragen, außerdem müssen Härtefallregelungen ausgebaut werden. Für die SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld erklärt dazu Jan Bühlbecker:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Hartz IV-Sanktionen sind in Teilen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Ihre Wirkung wird ohnehin von führenden Expert*innen angezweifelt. Das Urteil ist in meinen Augen deswegen zweierlei: 1. eine echte Erleichterung für viele Menschen, die auf Hartz IV angewiesen sind und 2. ein Schlag für all diejenigen Politiker*innen, die heute noch immer glauben, dass dieses System gerecht ist und funktioniert. Ich freue mich über den ersten Punkt! Denn es ist falsch, am Existenzminimum zu kürzen – ich bin davon überzeugt, dass ein Anreiz-System sowohl konstruktiver und als auch würdevoller ist.
Die SPD hat Anfang des Jahres ein umfangreiches Sozialstaatspapier beschlossen, in dem sie unter anderem die Ablösung von Hartz IV durch ein Bürgergeld fordert. Dazu gehören unter anderem:
– Ein längerer und an der Einzahlungsdauer orientierter Verbleib im Arbeitslosengeld I bis zu 33 Monaten
– Eine Übergangsphase von zwei Jahren, in der die Angemessenheit der Wohnung nicht geprüft und das bisher erarbeitete Vermögen nicht angerechnet wird
– Generell ein höheres Schonvermögen und eine stärkere Rücksichtsnahme auf das Alter der arbeitslosen Menschen
– Eine Qualifizierungsphase von bis zu fünf Jahren, in dem kostenlos und zielorientiert Fort- und Weiterbildungen, Umschulungen und Ausbildungen angeboten werden
– Ein Rechtsanspruch auf Weiterbildung für alle Menschen, die länger als drei Monate arbeitslos sind
– Eine neue Härtefallregelung, wenn zum Beispiel eine neue Waschmaschiene, ein Computer oder ein Fernseher angeschafft werden muss
– Dass Aufstocker*innen zukünftig von der Arbeitsagentur betreut und Hinzuverdienste deutlich geringer an die Grundsicherung angerechnet werdenDas wären in meinen Augen echte Fortschritte! Die ich gerne um drei wichtige Punkte ergänzen möchte:
– Die Abschaffung aller Sanktionen und nicht nur ihre Begrenzung und die Beendigung der Sanktionierung von unter 25-Jährigen
– Die Reform des Begriffs der Bedarfsgemeinschaft: Es darf nicht länger so sein, dass Kinder von Hartz IV-Empfänger*innen ihr Ferienjob oder die Ausbildungsvergütung auf die Sozialleistungen der Eltern angerechnet wird!
– Die Erhöhung der Regelsätze entsprechend des sozio-kulturellen Existenzminimums – Das hieße: Alles, was zur gesellschaftlichen Teilhabe gehört, zum Beispiel Stadion- oder Theaterbesuch, gehört zur Grundsicherung dazuDie SPD schlägt darüber hinaus vor, diese Maßnahmen unter anderem durch die Erhöhung und Ausweistung des Mindestlohns auf 12€ und die Einführung der Kindergrundsicherung zu flankieren. Mit dem sozialen Arbeitsmarkt sind darüber hinaus bereits neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose geschaffen worden. Mit der Grundrente würden zudem diejenigen abgesichert, die lange gearbeitet haben. Unterm Strich würde der Sozialstaat so wieder zukunftsfähig. Und insbesondere auch wir hier in Wattenscheid profitieren davon: Wir erleben Strukturwandel jeden Tag, wissen wie wichtig Teilhabe für alle für das Gelingen einer Stadtgesellschaft ist und haben Lust auf diese neue Perspektiven!
All diese Themen liegen durch das heutige Urteil wieder auf dem Tisch. Ebenso die Vorschläge der SPD. Jetzt ist es an CDU und CSU sich dazu zu verhalten. Wir haben ja immerhin eine Große Koalition – Und ich finde, dass die sich nicht mit kleinen Korrekturen zufrieden geben darf!