Dieses Jahr werden rund 3,7 Milliarden Paketsendungen erwartet. Alle, die eine Online-Bestellung aufgeben, Geburtstag feiern oder insbesondere kurz vor dem Weihnachten Geschenke bestellt, freuen sich, wenn die Paketbotin oder der Paketbote klingelt. Der Boom in der Paketbranche darf jedoch nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen – und auch nicht zu Lasten der Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten. Aus diesen und aus vielen anderen guten Gründen ist es inakzeptabel, wenn unzureichende Löhne gezahlt werden, schwarz gearbeitet wird, keine Meldung an die Sozialversicherung erfolgt, Sozialversicherungsbeiträge schlicht und ergreifend hinterzogen werden und die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer von großen und einflussreichen Firmen genau dazu genutzt werden.
Dass dies leider häufig der Fall ist, haben zuletzt Kontrollen des Zolls gezeigt. Am 18. September hatte das Bundeskabinett daher auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion und auf Initiative des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) das Paketboten-Schutz-Gesetz auf den Weg gebracht. Am heutigen Donnerstag hat der Bundestag dieses zentrale sozialdemokratische Vorhaben in 2./3. Lesung beschlossen.
Große Paketdienste zukünftig in der Verantwortung
Die großen Paketdienste müssen die Verantwortung für alle Arbeitnehmer*innen in der Branche übernehmen, auch für die, die bei kleineren Dienstleister*innen arbeiten. Das Aushebeln von Arbeitnehmer*innenrechten akzeptiert die SPD nicht. Deswegen werden die Unternehmen stärker in die Pflicht genommen und die Nachunternehmerhaftung in dieser Branche eingeführt. Damit werden diejenigen, die Aufträge an andere Unternehmen – sogenannte Subunternehmer*innen – weitergeben, dafür verantwortlich, dass auch dort anständige Arbeitsbedingungen herrschen und Löhne sowie Sozialabgaben korrekt gezahlt werden. Sie können ihre Hände nicht mehr in Unschuld waschen, indem sie auf den Subunternehmer zeigen. Das sichert Arbeitnehmer*innenrechte und sorgt für fairen Wettbewerb in der Paketbranche.
Ziel des Gesetzes ist, dass Sozialversicherungsbeiträge für Paketbot*innen auch durch alle Subunternehmen abgeführt werden, indem der einen Auftrag vergebende Hauptunternehmer im Falle von Sozialversicherungsbetrug haftbar gemacht werden kann. Vorbild sind bestehende Regelungen in der Baubranche und in der Fleischwirtschaft. Die gesetzliche Regelung gilt für die Beförderung adressierter Pakete mit einem Einzelgewicht von bis zu 32 Kilogramm, soweit diese mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen erfolgt. Die gesamte Kette, auch die stationäre Bearbeitung von Paketen, gehört zum Geltungsbereich des Gesetzes.
Jan Bühlbecker: Ding dong, Ihr Gesetz ist da
Jan Bühlbecker erklärt für die SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld: „Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz wird die Solidargemeinschaft der Beitragszahler*innen gestärkt und für für die soziale Absicherung der Beschäftigten sowie für einen fairen Wettbewerb gesorgt. Ein besonderer Erfolg der SPD-Bundestagsfraktion ist es, dass das Gesetz noch vor dem Beginn des Weihnachtsgeschäfts in Kraft tritt. Denn dann sind statt der üblichen 240.000 eine halbe Million Zusteller unterwegs. Und besonders viele Paketdienste greifen dann auf Subunternehmen zurück. Auch viele Paketzusteller*innen und Subunternehmer*innen in Wattenscheid werden davon profitieren – das freut mich besonders. Auch für die Wattenscheider*innen, die kurz vor Weihnachten im Internet bestellen, ist das Gesetz eine Entlastung. Jetzt gilt es das Gesetz auch auf alle Spetitionsunternehmen auszuweiten.“