Die Mindestausbildungsvergütung kommt!

Auszubildende sind die Zukunft der Betriebe. Sie lernen und packen mit an. Ihre Leistung verdient deshalb Respekt und eine ordentliche Bezahlung. In den Koalitionsverhandlungen hat die SPD deswegen eine Mindestvergütung für Azubis durchgesetzt. Jetzt ist es soweit: Am heutigen Donnerstag hat der Bundestag das Gesetz zur „Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ (BBiG) in 2./3. Lesung beschlossen!

 

Einstieg in die Mindestausbuldungsvergütung

Die Mindestausbildungsvergütung (MAV) ist die größte Verbesserung dieser Reform, denn gut ausgebildete Fachkräfte brauchen eine sichere finanzielle Grundlage – schon während ihrer Ausbildung. Schon jetzt sind alle Betriebe verpflichtet, ihren Auszubildenden „eine angemessene Ausbildungsvergütung“ zu zahlen. Und trotzdem bekommen Auszubildende in manchen Betrieben und Regionen eine sehr geringe Vergütung. Das macht einige Ausbildungen unattraktiv und spiegelt nicht die Leistung der Auszubildenden in ihrem Betrieb wider.

Mit der MAV wird diese Verpflichtung für „angemessene Ausbildungsvergütungen“ endlich konkretisiert und im Berufsbildungsgesetz verankert. Die Mindesthöhe der Vergütung für eine Ausbildung wird zunächst von 2020 an auf 515 Euro für das 1. Lehrjahr festgelegt und sich bis ins 3. Lehrjahr um 35 Prozent auf 695 Euro erhöhen. „Das ist sicher noch nicht genug – aber der lang ersehnte Einstieg“, freut sich für die SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld Jan Bühlbecker. Und weiter: „Alle Auszubildenen haben endlich eine Garantie für einen Mindestverdienst, dahinter fällt wie beim Mindestlohn keine*r mehr zurück – Das ist ein wichtiger Erfolg und eine Arbeitsgrundlage für eine politische Erhöhung der MAV zu kämpfen!“

 

Ausbildungsvergütung regelt sich weiter nach Tarifvertrag

Die MAV definiert, was der Ausbildungsbetrieb dem Azubi mindestens zu zahlen hat. Die SPD-Fraktion hat dabei bereits heute erreicht, dass die Vergütungen mit fortschreitender Ausbildung in den nächsten Jahren deutlich steigen werden. In den Jahren 2021, 2022 und 2023 erhöht sich demnach die MAV im 1. Lehrjahr in weiteren Schritten von 550 Euro über 585 Euro bis auf 620 Euro. Durch die prozentuale Anpassung wird sie dann im 3. Ausbildungsjahr 2025 schlussendlich 837 Euro betragen. Diese Beträge werden auch in Zukunft weiter fortgeschrieben und erhöhen sich entsprechend.

Wichtig ist dabei: Die Ausbildungsvergütung regelt sich weiter nach Tarifvertrag, der zwischen Sozialpartnern ausgehandelt wird. Die MAV sichert künftig aber eine untere Grenze. Nur tarifgebundene Ausbildungsbetriebe können ihren Auszubildenden die für sie geltenden tariflichen Ausbildungsvergütungen zahlen, wenn diese noch unter den oben genannten Sätzen liegen. Sie sollten bis zum Jahr 2024 an die Sätze der gesetzlichen MAV herangeführt werden. Maßgeblich ist die tarifliche Ausbildungsvergütung.

 

Weitere Verbesserungen für die Azubis

Neben der Mindestausbildungsvergütung bringt der Gesetzentwurf noch andere Neuerungen auf den Weg. So wird beispielsweise jetzt die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung auf alle Auszubildenden ausgeweitet. Das ist insbesondere eine Chance für lernbeeinträchtigte Personen, Menschen mit Behinderung und Geflüchtete. Darüber hinaus gibt es den gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der betrieblichen Arbeit an einem Berufsschultag für alle Auszubildenden und eine gesetzliche Freistellung für einen zusätzlichen Lerntag am Vortag einer Prüfung. Darüber hinaus müssen zukünftig die Arbeitgeber*innen die Kosten für ausbildungsrelevante Fachliteratur übernehmen. Um dem Mangel an Prüfer*innen im dualen Ausbildungssystem entgegenzuwirken, hat die Koalition den Freistellungsanspruch für Prüfer*innen nun im Gesetz verankert.

Der Wunsch des CDU-geführten Bundesministeriums für Bildung und Forschung, neue Bezeichnungen für Fortbildungsstufen einzuführen, ist auf Kritik von zahlreichen Verbänden und den Ländern gestoßen. Deshalb hat sich die SPD-Fraktion erfolgreich dafür eingesetzt, dass alle bisherigen und bekannten Berufsbezeichnungen ohne zusätzliche rechtliche Voraussetzungen im Ordnungsverfahren und damit unter Beteiligung der Sozialpartner trotzdem erhalten bleiben und vor die neuen Berufsbezeichnungen vorangestellt werden können. „Es ist ein wichtiger Erfolg, dass die SPD sich hier klar gegen die CDU durchgesetzt hat“, freut sich der SPD-Kommunalpolitiker.

 

Jan Bühlbecker: Brauchen weitere Reformen in der Ausbildung

„Ausbildungen sind die richtige Antwort auf den Fachkräftemangel, denn Auszubildende sind die Fachkräfte von morgen. Für sie ist das Gesetz ein großer Erfolg – doch wir brauchen weitere Fortschritte für die Zukunft der Ausbildung: Das BBiG muss zum Beispiel auch auf alle dual Studierenden angewendet werden, die Lernmittelfreiheit umfassend werden und es braucht endlich eine Übernahmegarantie mit Ankündigungsfrist“, fordert Jan Bühlbecker. Desweiteren setzt er sich für eine Ausbildungsgarantie und eine Ausbildungsumlage, wonach Betriebe die nicht ausbilden diejenigen Betriebe, die ausbilden finanziell unterstützen müssen. Jan Bühlbecker: „So etwas ist mit der Union eben nicht zu machen – Aber ohne die SPD erst Recht nicht!“