Zwei wichtige steuerpolitische Reformen werden in diesen Tagen auf Initative der SPD im Deutschen Bundestag verhandelt: Die Abschaffung von Share-Deals und die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Tampons, Binden und Co.
Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Mit einem Gesetzentwurf des Finanzministeriums geht die Koalition gegen eine missbräuchliche Praxis zur Steuervermeidung durch – meist finanzstarke – Unternehmen vor, die so genannten Share Deals. Es geht dabei vor allem um Steuerumgehung bei Immobiliengeschäften. Das wird nun eingedämmt. Der Grundstücks- und Immobilienmarkt in Deutschland steht unter Druck und ist für Spekulanten ein attraktives Betätigungsfeld. Spekulation mit Boden und Wohnimmobilien treibt die Mieten nach oben und trägt dazu bei, dass Mieterinnen und Mieter aus ihren Wohnungen und Nachbarschaften verdrängt werden.
Hinzu kommt, dass Investoren, die Wohnungen (beziehungsweise ganze Portfolios von Wohnimmobilien) im großen Stil kaufen, oftmals die eigentlich fällige Grunderwerbsteuer um-gehen. Das geschieht mittels sogenannter Share Deals, die es den Investoren ermöglichen, die Wohnobjekte erst in eine Firma zu überführen und im Anschluss Anteile (engl. shares) dieser Firma zu verkaufen. Durch diesen Steuertrick haben die Länder Mindereinnahmen bei der Grunderwerbsteuer bis zu 1 Milliarde Euro im Jahr. Das geschieht auf Kosten der Allgemeinheit.
Am vergangenen Freitag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes debattiert (Drs. 19/13437). Kern der Gesetzesänderung ist, die Praxis der oben beschriebenen Steuerumgehung bei Immobiliengeschäften einzudämmen.
Fristen bei Gesellschaftern werden verlängert
Einige der verschiedenen im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen sind das Absenken der 95-Prozent-Grenze auf 90 Prozent. Außerdem sollen Anteilseignerwechsel in Höhe von mindestens 90 Prozent bei Kapitalgesellschaften zukünftig erfasst und die Fristen von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Der Gesetzvorschlag sieht also vor, dass die Grundsteuer fällig wird, wenn innerhalb von zehn Jahren, mehr als 90 Prozent der Anteile an einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft auf neue Gesellschafter übergehen. Bisher wurde die Grundsteuerpflicht erst ausgelöst, wenn innerhalb von fünf Jahren 95 Prozent der Anteile an der grundstücksbesitzenden Personengesellschaft auf neue Gesellschafter übertragen wurden.
Diese Gesetzesänderung ist ein wichtiger Bestandteil, um zukünftig mehr Wohnungsbau er-möglichen zu können. Diese und weitere Maßnahmen, wie z. B. die Verlängerung der Miet-preisbremse, die Förderung des sozialen Wohnungsbaus oder die Verlängerung des Betrachtungszeitraums beim Mietspiegel sollen den Druck auf die Wohnungsmärkte und somit auf die Bürgerinnen und Bürger reduzieren. So setzt die SPD zugleich mehr Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt her.
Für die SPD-Fraktion in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld erklärt Jan Bühlbecker: „Es wird höchste Zeit, dieses Steuerschlupfloch zu stopfen. Die zusätzlichen Einnahmen erhalten die Bundesländer, die dann mehr Spielräume hätten, die Grunderwerbsteuer wieder zu senken. Aber klar ist: Zuerst muss Share-Deals ein Riegel vorgeschoben werden – Vor allem, weil es Mieter*innen schützt!“
Menstruation ist kein Luxus
In Deutschland gibt es zwei unterschiedliche Mehrwertsteuersätze: Den generellen Satz von 19% und den ermäßigten von 7%. Der ermäßigte Steuersatz gilt für Grundnahrungsmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs. Unter „täglichem Bedarf“ werden hierbei neben Brot und Kartoffeln auch Lachskaviar, Schnittblumen und dekorative Bildwerke verstanden. Menstruierende Menschen müssen bislang auf Damenhygieneartikel wie Tampons, Binden oder Menstruationstassen 19% Mehrwertsteuer zahlen – Das ist der Steuersatz für Luxusgüter.
Das ist eine schreiende Ungerechtigkeit, diskriminiert sie soch vor allem Frauen. Wie sollen sie schließlich ihre Periode verhindern? Doch nun ist eine Petition dagegen erfolgreich gewesen: Für Tampons, Binden und Menstruationstassen gilt bisher der höhere Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent – was viele Frauen zurecht wütend machte. Deswegen starteten sie eine Petition: Und weil mehr als 50.000 Menschen die Petition unterschrieben, beschäftigte sich der zuständige Ausschuss des Bundestages mit dem Anliegen. Nun scheint das Ziel bald erreicht zu sein: Laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz sollen Tampons und Co. bald günstiger werden. Scholz legte dazu dem Bundestag eine Formulierungshilfe vor. Die Umsatzsteuer auf Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene soll von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden.
„Ist ist nur gerecht, dass dieser Mehrwertsteuer-Irsinn rund um vermeintliche Luxus-Tampons beendet wird. Jede Diskriminierung von menstruierenden Menschen ist falsch. Die Mehrwersteuerreform beendet diese – Wenn, was ich hoffe, die Unternehmen diesen Nachlass als Preissenkung an ihre Kund*innen weitergeben! Kurzum: Sowohl die Verhinderung von Share-Deals als auch die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Damenhygieneprodukte sind Wege zu einer solidarischen Steuerpolitik“, erklärte der SPD-kommunalpolitiker Jan Bühlbecker abschließend.