Mit dem geplanten Paketboten-Schutz-Gesetz will die Koalition eine Nachunternehmerhaftung für die Paketdienste einführen und die Anforderungen an die Führung von Entgeltunterlagen verschärfen. Die SPD-Fraktion hat auf dieses Gesetz gedrungen und es nun im Bundeskabinett trotz Widerständen aus der Union durchgesetzt.
Arbeitsmarkt in der Paketbranche ist aktuell zweigeteilt – zulasten der Beschäftigten
Der Onlinehandel wächst rasant – und mit ihm die Paketbranche. Die Folgen sind für alle sichtbar und für viele spürbar. Immer mehr Lieferwagen verstopfen vor allem in Großstädten die Straßen, Paketboten hetzen Treppen hinauf und wieder runter, schreiben Abholscheine, klingeln bei Nachbarn – alles unter permanentem Druck. Ihr Lohn ist oft mickrig, der Stress umso größer. Hinzu kommt, dass mache regelrecht ausgebeutet werden.
Denn der Arbeitsmarkt in der Paketbranche (KEP = Kurier-, Express- und Paketdienste) ist zweigeteilt. Auf der einen Seite gibt es Paketdienste mit fest angestellten Mitarbeitern, auf der anderen Seite gibt es Paketdienste, die praktisch ausschließlich mit Nachunternehmern arbeiten. Hier kommt es immer wieder zu Verstößen gegen Mindestlohn und sozialversicherungsrechtliche Pflichten, im Speziellen gegen die Pflicht zur korrekten Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Nachunternehmer. Erkenntnisse der Zollverwaltung, unter anderem aus Schwerpunktprüfungen, lassen hier zum Teil auf kriminelle Strukturen schließen, auch unter der Verwendung von Nachunternehmerketten.
Vom Boom der Branche müssen die Paketboot*innen profitieren
Das will die SPD stoppen. Denn der Boom darf nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen − und auch nicht zu Lasten der Unternehmen, die sich gesetzeskonform verhalten. Deshalb will die Koalition mit einem neuen Paketboten-Schutz-Gesetz die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sicherstellen. Damit sorgt sie für Beitragsehrlichkeit, die soziale Absicherung aller Beschäftigten in der Paketbranche und zugleich für einen faireren Wettbewerb. Diesen Gesetzentwurf zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen.
Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz werden die Regelungen für die Nachunternehmerhaftung für Sozialabgaben nach dem Vorbild der bestehenden Haftungsregelungen für die Baubranche und die Fleischwirtschaft auch für die Kurier-, Express- und Paketbranche eingeführt. Die Nachunternehmerhaftung dient neben dem Einzug ausstehender Beiträge, die der Solidargemeinschaft ansonsten entzogen würden, dazu, die Sorgfaltspflicht bei der Auswahl der Nachunternehmer durch den verantwortlichen Unternehmer, das heißt den General- beziehungsweise Hauptunternehmer, zu steigern.
Dem entsprechend haftet ein Unternehmer im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, der im Bereich der KEP-Dienste tätig ist und der einen anderen Unternehmer mit der Beförderung von Paketen beauftragt, für die Erfüllung der Zahlungspflicht dieses Unternehmers oder eines von diesem Unternehmer beauftragten Verleihers für die Sozialversicherungsbeiträge wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Der Ausbeutung von Paketboten soll mit dem Gesetz so weit wie möglich ein Riegel vorgeschoben werden. Das Gesetz soll zunächst sechs Jahre gelten.
Jan Bühlbecker: Wer das Paket bringt, muss fair behandelt werden
„Natürlich: Online-Bestellungen sind oft praktisch, doch bislang leiden diejenigen, die uns die Pakete liefern, oft unter unseren Bestellungen. Und das darf nicht sein! Arbeitnehmer*innenschutz, Mindestlohn und Mitbestimmung müssen für alle gelten. Das Paketboten-Schutz-Gesetz ändert das. Denn mit diesem Gesetz haften DHL, Hermes und Co. auch für ihre Sub- und Subsubunternehmen, Verstöße gegen Standards werden so unattraktiv und die Arbeitnehmer*innen damit gestärkt. Mich freut das – auch wenn wir natürlich auch weiterhin dafür eintreten auch den lokalen, stationären Handel zu stärken“, erklärt Jan Bühlbecker für die SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld.
Der Kommunalpolitiker weiter: „Die SPD steht mit diesem Gesetz an der Seite der Beschäftigten, CDU und CSU hätten wie die FDP gerne auf dieses Gesetz verzichtet. Obwohl Betriebsräte und Gewerkschaften es lange mit uns Sozialdemokrat*innen gefordert haben. Es gibt politische Kräfte die Verbesserungen für die vielen Arbeitenden wollen – und andere denen es um die Profite weniger Besitzenden geht. Und das einzig Positive daran ist, dass dies hier erneut deutlich geworden ist.“