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Der SoLi wird für fast alle abgeschafft – Jan Bühlbecker: Der Kompromiss wird dem Anspruch der Solidarität gerecht

Viel ist über den Solidaritätszuschlag gesprochen – Nun wird er abgeschafft. Für fast alle. Darauf hat sich die Bundesregierung auf Drängen der SPD nun geeinigt. Damit wird das Versprechen, wonach der SoLi nicht für alle Zeit erhoben werden soll, eingelöst, die Konjunktur gestärkt und Arbeitnehmer*innen und Familien werden entlastet. Aber immer der Reihe nach.

 

Jan Bühlbecker: Ein bürger*innenfreundliches Konjunkturprogramm

Die Bundesregierung hat auf ihrer Kabinettsitzung am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zum Abbau des Solidaritätszuschlags verabschiedet. Der Gesetzentwurf sieht vor, was die Koalition in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen und versprochen hat: Mehr als 90 Prozent aller Steuerzahler*innen müssen von 2021 an keinen Soli mehr bezahlen. Millionen Bürger*innen werden so finanziell deutlich entlastet – insbesondre Menschen mit kleinen oder mittleren Einkommen sowie Familien. Und nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt der SoLi. Auch viele Selbständige und Gewerbetreibende zahlen ihn künftig nicht mehr. Das setzt Anreize für Investitionen und neue Arbeitsplätze.

Den Vorsitzenden der SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld, Jan Bühlbecker, freut diese Entscheidung der Bundesregierung sehr: „Auf Initative der SPD wird der Solidaritätszuschlag für rund 90% der Arbeitnehmer*innen ab 2021 abgeschafft. Für die übrigen 10% Spitzenverdiener*innen wird er zudem gesenkt. Ich danke Bundesfinanzminister Olaf Scholz für seinen hartnäckigen Einsatz in der großen Koalition! Denn das ist ein bürger*innenfreundliches Konjunkturporgramm, weil es Kaufkraft schafft – Gerade aufgrund der unsicheren Exportlage zwischen Trump, Brexit und Xi Jinping eine zusätzliche Sicherheit für den Industriestandort Deutschland. Und: Arbeitnehmer*innen und ihre Familien haben so mehr Geld im Portemonnaie. Eine zusätzliche Anerkennung für ihre Arbeit!“

Eine Abschaffung auch für die einkommensstärksten zehn Prozent der Soli-Zahlenden, also etwa den Vorstand eines Dax-Konzerns, würde zusätzlich rund 11 Milliarden Euro jährlich kosten und lediglich die Nettoeinkommen von Spitzenverdienern weiter erhöhen. So käme der Vorstandschef eines DAX-Unternehmen im Schnitt auf Steuersenkungen von mehr als 140.000 Euro im Jahr. „Für solche Steuergeschenke an Topverdiener*innen steht die SPD zu Recht nicht zur Verfügung“, befindet Jan Bühlbecker. Versprochen war eine vollständige SoLi-Abschaffung in einem schließlich auch nicht.

 

Schrittweise Abschaffung des SoLis hält politische Versprechen ein

Der Solidaritätszuschlag in seiner heutigen Form wurde nämlich 1995 von der damaligen Bundesregierung aus CDU und FDP ohne zeitliche Befristung oder politischen Plan zur Abschaffung eingeführt worden. Zudem wurde der SoLi nicht ausschließlich für die Kosten der Deutschen Einheit bestimmt. „Seit der Einführung des SoLis bildeten CDU und FDP noch insgesamt sieben Jahre schwarz-gelbe Bundesregierungen. Das bedeutet: Wenn der SoLi bereits hätte abgeschafft werden müssen, hätte die FDP das selbst tun können und wenn sie sagt, der Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz verstoße – weil der SoLi nun schrittweise und nicht auf einmal abgeschafft werden soll – gegen gemachte Versprechen der Politik dann lügt sie dabei obendrei. Denn das Gegenteil ist richtig: Nur die schrittweise Abschaffung vom Solidaritätszuschlag wird seinem Namen überhaupt gerecht„, kommentiert der SPD-Kommunalpolitiker.

Und weiter: „Nach 2021 soll der SoLi schließlich auch für die übrigen Steuerzahler*innen wegfallen. Im Gegenzug müsste dann der Spitzensteuersatz erhöht, die Erbschaftssteuer reformiert oder eine Vermögenssteuer eingeführt werden. Denn die Bewältigung von wichtigen Zukunftsinvestitionen – wie der Stärkung des ländlichen Raums, der Digitalisierung und der Bewältigung des neuen Strukturwandels, in Umwelt- und Klimaschutz sowie in Bildung, das Gesundheitssystem und moderne Infratruktur – muss auch weiterhin solidarisch finanziert werden.“

 

So funktioniert die Entlastung für 90% der Steuerzahler*innen

Zum anderen erfolgt eine Anhebung der Freigrenze für die Einkommensteuer, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, auf 16.956 Euro bzw. auf 33.912 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung). Wer also jährlich weniger als 16.956 Euro an Einkommen- oder Lohnsteuer zahlt, wird künftig den Soli nicht mehr zahlen müssen. Bei zusammen Veranlagten beträgt die Grenze 33.912 Euro. Nach geltendem Recht wird der Zuschlag erhoben, wenn die tarifliche Einkommensteuer den Betrag von 972 Euro bzw. 1944 Euro (Einzel-/ Zusammenveranlagung) übersteigt.

Und zum anderen wird eine Anpassung der Milderungszone vorgenommen, so dass das Gesetz bis weit in die Mittelschicht wirkt. Übersteigt die tarifliche Einkommensteuer die Freigrenze, wird der Solidaritätszuschlag nicht sofort in voller Höhe, also mit 5,5 Prozent, erhoben. Stattdessen wird er für rund 6,5 Prozent der verbleibenden Soli-Zahlenden ebenfalls abgesenkt, allerdings bei steigenden Einkommen mit abnehmender Wirkung.

 

Zwei Beispiele zur Entlastung von Arbeitnehmer*innen und Familien

Für ledige sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer*innen entfällt der Solidaritätszuschlag vollständig bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro. Erst ab einem Bruttojahreslohn von 109.451 Euro muss weiterhin der volle Soli entrichtet werden. Ab 73.874 Euro fällt der Solidaritätszuschlag in der Milderungszone nur noch zum Teil an.

Eine Familie mit zwei Kindern (alleinverdienende Arbeitnehmerin bzw. alleinverdienender Arbeitnehmer) muss erst ab einem Bruttojahreslohn von 221.375 Euro den vollen Solidaritätszuschlag entrichten, ab 151.990 Euro wird er in der Milderungszone nur noch zum Teil erhoben. Bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro zahlt die Familie gar keinen Solidaritätszuschlag mehr.

Wichtig dabei ist aber: Das sind zwei Beispiele unter bestimmten Bedingungen. Denn grundsätzlich kommt es nicht auf das zu Bruttojahreseinkommen, sondern auf das zu versteuernde Jahreseinkommen an. Das unterscheidet sich natürlich, zum Beispiel durch Ehe, Kinder etc. So gibt es eine deutliche finanzielle Stärkung für die allermeisten Steuerzahler*innen.

„Die SoLi-Abschaffung verdient also ihren Namen – Und wird dem Anspruch der Solidarität, die im Namen des Zuschlags steckte, darüber hinaus auch gerecht. Ich freue mich deswegen über den Kompromiss. Und das mit vielen Familien und über 90% der Arbeitnehmer*innen, die nun mehr Geld zur Verfügung haben“, fasst der Vorsitzende der hiesigen Sozialdemokratie zusammen.