Die Mietpreisbremse wird verschärft, das Vertragsrecht verbessert – Jan Bühlbecker: Ein Sommer des Verbraucher*innenschutzes

Am Wochenende hat die Bundesregierung deutliche Verbesserungen für Verbraucher*innen angekündigt – Und teilweise bereits im Bundeskabinett beschlossen. Die Verbesserungen betreffen insbesondere Mieter*innen – Aber auch alle, die einen Handyvertrag abgeschlossen haben oder Mitglied eines Fitnessstudios sind, werden künftig gestärkt.

 

Kostenfallen für Kund*innen beenden

Das im März angekündigte Gesetz gegen Kostenfallen nimmt Gestalt an. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will unter anderem die Laufzeit von Mobilfunkverträgen, Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Zeitungsabos auf ein Jahr begrenzen. Dies geht aus dem Entwurf für ein „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ hervor. „Lange Vertragslaufzeiten und in den AGB versteckte automatische Ein-Jahres-Verlängerungen sind ärgerlich und teuer“, erklärt der Vorsitzende der SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld, Jan Bühlbecker. Und weiter: „Betrügerische Geschäftsmodelle, undurchsichtige Vertragsstrukturen und kalkulierte Kostenfallen sind leider immer noch an der Tagesordnung.“ Mit solchen Klauseln würden Kunden an einem Wechsel zu günstigeren und attraktiveren Angeboten gehindert. „Wir werden die zulässigen Vertragslaufzeiten verkürzen und stärken so die Wahlfreiheit der Kunden“, fügte der SPD-Kommunalpolitiker hinzu.

Konkret geht es um Verträge, die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen betreffen. Die Anbieter solcher Dienstleistungen und Waren sollen dem Gesetzentwurf zufolge in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nur noch Vertragslaufzeiten von bis zu einem Jahr – statt bisher zwei Jahre – anbieten dürfen. Diese Verträge sollen sich automatisch nur noch um drei Monate statt bisher zwölf verlängern dürfen, außerdem soll die Kündigungsfrist von drei Monaten auf einen Monat sinken. Auch auf dubiose Werbeanrufe für Gas- und Stromanbieter zielt der Gesetzentwurf dementsprechend ab. Um Betrug zu vermeiden, sollten Kund*innen telefonisch vereinbarte Verträge künftig schriftlich bestätigen müssen. Im vergangenen Jahr waren laut Ministerium mehr als 220.000 Deutsche nach einem telefonischen Anbieterwechsel unzufrieden.

„Bundesjustizministerin Christine Lambrecht legt so einen engagierten Start hin“, freut sich der Vorsitzende der hiesigen Sozialdemokratie, „mit dem Gesetzesentwurf stärkt sie Kund*innen in verschiedenen Bereichen, beendet Kostenfallen, stärkt so die Kaufkraft und Investitionsfreude vor Ort. All dies sind wichtige Errungenschaften an dem das gesamte Ministerium in den letzten Monaten gearbeitet hat – Ich hoffe darauf, dass auch dieser Gesetzesentwurf schnell im Bundeskabinett beschlossen wird.“

 

Mietpreisbremse wird nachgeschärft, der Mietenspiegel reformiert

Auf dem besten Weg ins Bundeskabinett sind Verbesserungen bei Mietpreisbremse und Mietenspiegel. Denn bezahlbare Wohnungen zu finden, ist eines der drängendsten Probleme, die die Menschen umtreiben. Die Koalition hat am Sonntagabend im so genannten Koalitionsausschuss nun weitere Maßnahmen beschlossen, um für mehr Wohnraum zu sorgen und zugleich die Mieten bezahlbar zu machen. Die Einzelheiten in der Übersicht:

  • Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete wird von vier auf sechs Jahre erweitert. Der entsprechende Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts soll spätestens Ende des Jahres vorliegen.
  • Die Mietpreisbremse wird um fünf Jahre verlängert. Die Bundesländer können das per Rechtsverordnung festlegen. Ebenfalls neu auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion: Verstößt der Vermieter gegen die Mietpreisbremse, kann der Mieter oder die Mieterin zu viel gezahlte Miete rückwirkend für einen Zeitraum von 30 Monaten fordern – wenn er oder sie den Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügt. Bei späteren Rügen soll das entsprechend dem geltenden Recht erst ab dem Zeitpunkt der Rüge Wirkung entfalten. Auch dazu wird der entsprechende Gesetzentwurf noch dieses Jahr vorliegen.
  • Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der Koalition außerdem durchgesetzt, dass künftig Käufer*innen von Immobilien (Wohnung oder Einfamilienhaus) nur noch maximal die Hälfte der Maklerprovision übernehmen müssen. Die Vertragspartei, die den Makler nicht beauftragt hat, schuldet ihren Anteil an der Maklerprovision auch erst, wenn die beauftragende Vertragspartei nachweist, dass sie ihren Anteil gezahlt hat. Der Nachweis kann zum Beispiel durch die Vorlage eines Überweisungsbeleges geführt werden.
  • Die Bundesregierung soll, in Absprache mit den Bundesländern, bis zum Ende des Jahres einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen reduziert.
  • Da Bauland nicht unbegrenzt vermehrbar ist, geht der Bund hier mit gutem Beispiel voran: Dazu wurde die Verbilligungsrichtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit bereits sichtbaren Erfolgen neu gefasst. Die Koalition hat sich jetzt darauf verständigt, diese Regelungen auch auf Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens zu übertragen. Mit der Deutschen Bahn sollen darüber hinaus Gespräche über die Mobilisierung weiterer Grundstücksflächen aus ihrem unmittelbaren Besitz geführt werden.
  • Die Wohnungsbauprämie wird bis Ende 2019 evaluiert. Auf Grundlage der Ergebnisse wird die Koalition die Wohnungsbauprämie attraktiver ausgestalten, um zusätzliche wohnungspolitische Effekte zu erzielen.
  • In den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2020 wird die Koalition prüfen, ob Spielräume entstehen, zusätzliche Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro für einen Investitionspakt zur Reaktivierung von Brachflächen insbesondere für den preiswerten Mietwohnungsneubau zur Verfügung zu stellen.
  • Den Vorschlägen der Kommission für Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik (Baulandkommission) folgend, wird die Bundesregierung ebenfalls noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs vorlegen. Durch dieses Gesetz sollen unter anderem die Möglichkeiten für Kommunen zur Schließung von Baulücken verbessert werden, etwa durch eine Weiterentwicklung des Vorkaufsrechts oder durch die erleichterte Anwendung eines Baugebots. Ein Schwerpunkt des Gesetzes wird der ländliche Raum sein. So soll die Außengebietsentwicklung erleichtert und eine neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt werden, um den Bedürfnissen des ländlichen Raumes besser entsprechen zu können.

Die SPD konnten die Union überzeugen, dass die Politik für weitere Verbesserungen für Mieter*innen mehr tun müssen als im Koalitionsvertrag steht. Nun geht die Bundesregierung mit der Einigung auch über die Ergebnisse des Wohngipfels hinaus. Auch Jan Bühlbecker lobt diese Einigung: „Wir erleben einen Sommer des Verbraucher*innenschutzes – Mit spürbaren Ergebnissen. Das war auch notwendig! Für die SPD gilt es nun, dass Profil auch darüber hinaus zu schärfen und deutlich zu machen, wie man dem Thema bezahlbares Wohnen nachhalitg begegnen möchte. Denn klar ist: Das ist über alle Maßen eine öffentliche Aufgabe. Ich habe dazu deswegen bereits Vorschläge gemacht.“