Hebammenausbildung wird duales Studium – Jan Bühlbecker: Hebammen finanziell entlasten und gesellschaftlich stärken

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag in erster Lesung über einen Gesetzentwurf zur Reform der Hebammenausbildung beraten (Drs. 19/10612). Das Gesetz der Koalitionsfraktionen soll die Hebammenausbildung moderner und attraktiver gestalten.

Hebammen helfen bei einem guten Start ins Leben und leisten eine für unsere Gesellschaft unverzichtbare Arbeit. Eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Hebammenversorgung ist für die SPD-Fraktion dementsprechend ein wichtiges Anliegen. Künftig werden angehende Hebammen in einem neuen dualen Studiengang mit hohem Praxisanteil ausgebildet.

 

Duales Studium steigert das Einkommen und stärkt den Berufsabschluss der jungen Hebammen

Das duale Studium (verbindet praktische und akademische Anteile) soll mindestens sechs und höchstens acht Semester dauern und wird mit einem Bachelor und einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Dieser Abschluss ist künftig Voraussetzung, um die Berufsbezeichnung „Hebamme“ führen zu dürfen. Die angehenden Hebammen erhalten während des gesamten Studiums eine Vergütung. Aufnehmen kann das Studium grundsätzlich jeder, der oder die eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf hat.

Der Deutsche Hebammenverband begrüßt die Gesetzesinitiative ausdrücklich. Die Berätin für Bildungsarbeit des DHV, Yvonne Bovermann, erklärt: „Die Akademisierung ist genau der richtige Schritt. Die Anforderungen an den Hebammenberuf werden immer komplexer und Hebammen tragen viel Verantwortung. Die Akademisierung stellt sicher, dass auch zukünftig Hebammen rund um die Geburt für Mutter und Kind die bestmögliche Betreuung anbieten. Das Gesetz jetzt zügig zu verabschieden und in den Ländern alle Weichen für die Umsetzung zu stellen hat jetzt die Priorität.“ Hebammen müssen durch ihre Ausbildung befähigt werden, sich an der Forschung zu beteiligen. Es müssen neue Fragen gestellt werden, und es wird neue Forschung benötigt, um die physiologische Geburt zu stärken, so der DHV. Mit dieser Ausbildungsreform wird zugleich die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt. Das Gesetz soll Anfang 2020 in Kraft treten.

 

Jan Bühlbecker: Reform der Ausbildung nur ein erster Schritt

„Auch darüber hinaus besteht Reformbedarf: Das ursprüngliche Hebammengesetz stammt aus den 1980er-Jahren und entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine zeitgemäße Hebammenausbildung. Die Lehrpläne werden deshalb nun an die heutigen Bedürfnisse angepasst und sollen die Hebammen zudem in der Zusammenarbeit mit anderem medizinischen Fachpersonal stärken“, erklärt der Vorsitzende der SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld, Jan Bühlbecker, die Gesetzesinitiative seiner Bundestagskolleg*innen.

Darüber hinaus ist für den SPD-Kommunalpolitiker aber klar: „Wir müssen den Hebammen-Beruf insgesamt attraktiver gestalten. Dafür brauchen wir mehr Personal und eine angemessenere Vergütung – kurzum: Mehr Geld für Hebammen und ihre Arbeit. Hier sind auch die Versicherungen in der Pflicht. Zudem müssen wir sie mit Blick auf ihre Selbstständigkeit und die damit verbundene komplizierte Versicherungssituation finanziell entlasten und auch ihr gesellschaftliches Ansehen stärken. Damit gewinnen wir dann auch wieder mehr Nachwuchs in diesem wichtigen Berufsfeld. Denn Hebammen helfen beim guten Start ins Leben und sichern sich damit Tag für Tag die Dankbarkeit der kleinsten Kinder und ihrer Eltern.“