Die Landesregierung aus CDU und FDP möchte die Zivilklausel aus dem Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalens streichen und damit auch militärische Forschungsprojekte an Hochschulen ermöglichen. Der Vorsitzende der SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld, Jan Bühlbecker, ruft deswegen zur Unterzeichnung der Petition: „Wissenschaft für Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie – Zivilklausel im NRW-Hochschulgesetz erhalten!“ auf.
„Die Schaffung und die Sicherung des Friedens in der Welt sind wichtige Anliegen deutscher und europäischer Politik. Willy Brandt definierte das einmal so: Ein Volk der guten Nachbarn sein – Nach innen und nach außen. Die Zivilklausel trägt diesen politischen Grundsatz in die Wissenschaft. Sie zu verteidigen ist uns Sozialdemokrat*innen deswegen ein wichtiges Anliegen“, so der SPD-Kommunalpolitiker.
Der Aufruf im Wortlaut:
Wie gelingt es, dass kein Mensch mehr an Hunger sterben muss und Solidarität und demokratische Teilhabe gesellschaftlich umfassend verwirklicht werden? Was sind Ursachen für Krieg und Gewalt und was Voraussetzungen für ein gleichberechtigtes, friedliches Zusammenleben? Wie kann die globale Aufrüstung gestoppt, wie zivile Konfliktlösung und das Völkerrecht gestärkt werden? Welche ökonomischen Interessen stehen einer nachhaltigen Entwicklung entgegen, wie können natürliche Ressourcen geschont und produktiv gemacht statt verschwendet werden? Die gesellschaftliche Beantwortung dieser Fragen duldet keinen Aufschub, die Wissenschaft spielt hierfür eine zentrale Rolle.
In diesem Sinne wurde auf Grund des jahrelangen Engagements von kritischen Hochschulmitgliedern 2014 eine sogenannte „Zivilklausel“ ins NRW-Hochschulgesetz aufgenommen:
„Die Hochschulen entwickeln ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt. Sie sind friedlichen Zielen verpflichtet und kommen ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen und außen nach. Das Nähere zur Umsetzung dieses Auftrags regelt die Grundordnung.“
Eine gesetzliche Zivilklausel bedeutet eine Bekräftigung der Hochschulen und ihrer Mitglieder, die Wissenschaft am Allgemeinwohl auszurichten. Sie bringt zudem den Gesetzgeber in die Verantwortung, zur Verwirklichung dieses Auftrags entsprechende Studien- und Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Die Streichung der Zivilklausel aus dem NRW-Hochschulgesetz, wie sie die aktuelle Landesregierung beabsichtigt, wäre geschichtsvergessen und ein Schritt in die falsche Richtung.
Die Zivilklausel muss erhalten bleiben! Dafür treten wir ein.