Azubimindestlohn kommt – Jan Bühlbecker: Im parlamentarischen Verfahren das #BBigBesserMachen

Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett der Einführung eines Azubi-Mindestlohns beschlossen. Endlich! Viele Auszubildende bekommen so endlich mehr Geld. Auszubildende sollen ab 2020 eine Mindestvergütung von 515 Euro pro Monat im ersten Ausbildungsjahr erhalten. In den Folgejahren soll sich der neue Azubi-Mindestlohn noch weiter erhöhen – im Jahr 2021 auf 550 Euro, ein Jahr später auf 585 Euro und ab 2023 auf 620 Euro. Gleichzeitig darf die Mindestausbildungsvergütung (MiAV) – so die offizielle Bezeichnung – nicht unter 80% des durchschnittlichen Tariflohns der Auszubildenden sinken. Das heißt: Liegt die durchschnittsvergütung im Tarifbereich bei 1.000€, muss jede*r Auszubildende mindestens 800€ verdienen.

 

Verbesserung für zehntausende Auszubildende

Zudem ist eine Staffelung der Mindestbezüge für Azubis im zweiten und dritten Lehrjahr geplant. Mit der Reform wird erstmals in Deutschland eine gesetzliche Untergrenze für die Vergütung von Auszubildenden festgeschrieben – analog zum gesetzlichen Mindestlohn. Am stärksten profitieren dürften davon Azubis in Betrieben ohne Tarifbindung und in kleinen Betrieben im Osten Deutschlands. In den neuen Bundesländern beträgt die durchschnittliche tarifliche Vergütung derzeit nämlich laut einer Übersicht des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) für Fleischer im ersten Lehrjahr nur 310 Euro monatlich, auch in anderen Branchen werden besonders im Osten zum Teil sehr geringe Ausbildungsvergütungen gezahlt. So bekommen angehende Raumausstatter laut BIBB 480 Euro, Mitarbeiter im Sicherheitsdienst 500 Euro und Schornsteinfeger 450 Euro. Auch angehende Friseure könnten demnach demnächst deutlich mehr Geld bekommen – aktuell bekommen sie hier nur 325 Euro.

Weitere Schwerpunkte des Gesetzes sind die rechtliche Verankerung von drei Fortbildungsstufen und die Einführung von einheitlichen Bezeichnungen nach einer erfolgreichen Weiterbildung: Neben den traditionellen Titeln wie Meister oder Fachwirt soll es dann zum Beispiel auch einen Bachelor Professional oder einen Master Professional geben. Desweiteren sorgt die Koalition auch dafür, dass die Sätze über dem Schüler-BAföG liegen, denn von der Ausbildungsvergütung werden – anders als beim Schüler-BAföG – auch Sozialbeiträge erhoben. Die Koalition stellt damit sicher, dass junge Leute in Ausbildung nicht schlechter dastehen, als diejenigen gleichen Alters, die einen anderen Bildungsweg gehen.

„Der Einstieg in den Azubi-Mindestlohn, den die Bundesregierung heute auf den Weg gebracht hat, ist ein wichtiger erster Schritt. Gerade die SPD hat lange dafür bekämpft! Die duale Ausbildung, die weltweit anerkannt wird, ist eine Grundlage für unsere Wirtschaftskraft und unseren Wohlstand. Nicht nur deswegen ist völlig klar: Wer eine Ausbildung macht, muss sich darauf verlassen können, dass der Lebensunterhalt während dieser Zeit abgesichert ist. Denn Auszubildende tragen zur betrieblichen und gesellschaftlichen Wertschöpfung bei. Das muss sich auch in ihrer Vergütung widerspiegeln“, stellt der Vorsitzende der SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld klar.

 

Weitere Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren notwendig

Gleichzeitig geht der Gesetzesentwurf der Bildungsministerin Anja Karliczek, CDU, dem SPD-Kommunalpolitiker nicht weit genug. Dort, wo es aktuell eine Tarifbindung gibt, können die Tarifpartner*innen weiterhin vereinbaren, dass Azubis auch weiterhin weniger als die Mindestvergütung bekommen: „Das ist nicht hinnehmbar – Sagen auch die Gewerkschaften. Gleichzeitig brauchen wir eine höhere Mindestgrenze: 80% der tariflichen Durchschnittsvergütungen – Also 660€ statt 515€! Zudem muss das BBiG auf alle Ausbildungsarten ausgeweitet werden, damit auch dual Studierende und Azubis in Gesundheitsberufen wie etwa Physioterapeut*innen oder MTA von einer MiAV und den weiteren Schutzrechten profitieren können. Es ist schließlich eine ziemliche Sauerei, dass gerade Berufe in denen es überwiegend weibliche Azubis gibt vom BBiG und einer Mindestausbildungsvergütung ausgeschlossen bleiben sollen. Hallo 21. Jahrhundert!“

Und weiter: „Wir wollen das #BBiGBesserMachen – Und dafür braucht es eine umfangreichere Reform. Diese umfasst zum Beispiel auch die Herstellung einer echten Lehrmittelfreiheit. Dazu müssen alle Kosten für Lernmittel wie etwa Bücher, Hefte, Werkzeug etc. die in der Berufsschule oder dem Betrieb notwendig sind übernommen werden. Dazu gehören für uns auch die Fahrtkosten zu Schule und Betrieb. Ebenso braucht es eine ausnahmslose Freistellung für den Besuch des Berufsschulunterrichts sowie freie Tage zum lernen vor den Zwischen- und Abschlussprüfungen. Es darf während der Ausbildung nicht zu finanziellen Mehrbelastungen für Auszubildende und dual Studierende kommen!“

Außerdem fordert Jan Bühlbecker, dass es bei Prüfungen weiterhin eine Drittelparität der Prüfer*innen geben muss und endlich gesetzliche Regelungen für die Freistellung und finanzielle Entschädigung von Prüfer*innen geschaffen werden: „Finanziert werden könnte dies durch eine Ausbildungsumlage: Nur jeder fünfte Betrieb beteiligt sich an der Ausbildung zukünftiger Fachkräfte. Die, die das nicht tun, sollten finanziell an den Kosten einer echten BBiG-Reform beteiligt werden. Ich bin zuversichtlich, dass diese Ergänzungen der Kabinettsvorlage erreicht werden und danke Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und SPD-Berichtserstatterin Yasmin Fahimi für ihre Unterstützung!“