In einem Interview mit der BILD am Sonntag hat Bundesminister Jens Spahn, CDU, einen Gesetzesentwurf angekündigt, der eine Masern-Impflicht für Kindertagesstätten und Schulen vorsieht. Der Gesetzesentwurf soll noch in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen werden und im kommenden März in Kraft treten. Kinder, die bereits in die Kita oder in die Schule gehen, müssten dann den Nachweis ihrer erfolgten Impfung bis zum 31. Juli 2020 nachreichen. Dieser Nachweis erfolgte über den Impfpass oder eine Impfbescheinigung. Das gilt auch für die Erzieher*innen, Lehrer*innen und die weiteren Mitarbeiter*innen.
Eine bewehrte Einrichtung
Im medizinischen Bereich, wie zum Beispiel in Krankenhäusern oder Ärzt*innenpraxen, ist eine solche Impfpflicht als Zugangsbereichtigung für Mitarbeiter*innen bereits gelebte Praxis. Auch hier muss das Personal die Impfung nachweisen oder beweisen, die Krankheit bereits durchlitten zu haben und damit immun zu sein. Das schützt die Patient*innen.
Und auch in anderen europäischen Ländern gibt es bereits eine Impflicht für Schulkinder: Nach Angaben des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), einer Agentur der Europäischen Union, schreiben zehn europäische Länder Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln verpflichtend vor – Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Frankreich, Italien, Lettland, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien und Ungarn. Auch in Belgien gibt es eine Impflicht, sie gilt allerdings nur für Polio (Kinderlähmung). In Malta muss gegen drei Krankheiten geimpft werden. Mit einer Impflicht gegen gleich 14 Krankheiten hat Lettland darüber hinaus die strengsten Vorgaben.
Jan Bühlbecker: Impfziel noch immer nicht erreicht
Hier in Deutschland sind die Impflücken bei Masern trotz aller Aufklärungskampagnen weiterhin zu groß, wie aus neuen Auswertungen des RKI zu Impfquoten hervor geht: „Zwar haben 97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen. Aber bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung gibt es große regionale Unterschiede, so dass auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer nicht erreicht wird. Nach den neuen Daten des RKI sind bislang nur rund 93 Prozent der Schulanfänger 2017 zweimal gegen Masern geimpft„, erklärt der Vorsitzende der SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld, Jan Bühlbecker. Und weiter: „Die Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten oder auch gegen Kinderlähmung haben bei den Schulanfängern bereits im dritten Jahr in Folge abgenommen. Mit einer Maser-Impflicht könnte allerdings auch hier eine Trendwende gelingen.“
Bußgelder für Eltern ungeimpfer Kinder vorgesehen
Die Schulpflicht bliebe vom neuen Gesetzesentwurf unberührt. Doch den Eltern, die ihre Kinder nicht impfen ließen, drohten Strafen: Wer sein Kind nicht impfen lässt, dem drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 2500 Euro. Diese würden durch die Gesundheitsämter veranlasst. Da es keine Kita-Pflicht in Deutschland gibt, können nichtgeimpfte Kinder von der Kita ausgeschlossen werden. Kinder unter 10 Monaten – eine Impfung ist in diesem Alter noch nicht möglich – sollen so besonders geschützt werden.
„Wichtig ist, dass ein funktionierender Kompromiss zwischen Schulpflicht und dem Recht auf körperliche Unversehrheit gefunden wird. Dazu gehört auch, dass es flexibele Strafen, die sich zum Beispiel am Einkommen der Eltern orientieren könnten und weitreichende Aufklärungskampangen zum Impfschutz gibt. Niemand darf mit medizinischen Fragestellungen allein gelassen werden. Hier muss Minister Spahn noch nachlegen, damit die Sozialdemokrat*innen im Bundestag guten Gewissens zustimmen können – Denn nur dann wird das Gesetz zu einem vollen Erfolg! Klar ist aber auch: Die Einführung einer Masern-Impflicht ist wichtig und der sogeannte Hordenschutz eine gesellschaftliche Aufgabe, die nun endlich entsprechend engagiert angegangen wird“, so der SPD-Kommunalpolitiker abschließend.