Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass auch Menschen mit Behinderung in Vollbetreuung und Psychiatriepatient*innen an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen können. Damit haben die Karlsruher Richterinnen und Richter Klarheit geschaffen und eine gute Nachricht für Demokratie und Inklusion gesendet.
Konkret bedeutet das Urtel, dass alle Menschen dürfen an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen dürfen. Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird so ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft gegangen. Denn das Urteil ermöglicht es, dass mehr als 80.000 deutsche Staatsbürger*innen, die unter Vollbetreuung stehen, bei der Wahl zum Europäischen Parlament mit entscheiden dürfen. Damit werden die Rechte der Menschen mit Behinderung und ihre politischen Beteiligungsmöglichkeiten weiter gestärkt.
Bundesverfassungsgericht beschleunigt vorhaben der Bundesregierung
Mit dem Urtel greift das Bundesverfassungsgericht auch eine Gesetzesinitative der Großen Koalition auf, die das Wahlrecht für Menschen unter Vollbetreuung endlich politisch durchsetzen wollte. So hatten die Koalitionsfraktionen in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf eingebracht, der Menschen unter Vollbetreuung das Wahlrecht ermöglichen soll. Dieser Gesetzentwurf sollte jedoch erst am 1. Juli in Kraft treten, da ein korrektes Gesetzgebungsverfahren Zeit braucht.
Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Vorgang nun beschleunigt: Alle Menschen unter Vollbetreuung können bereits zur Europawahl wählen, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Damit kann die Regierungskoalition ihren Gesetzentwurf wie geplant zu Ende bringen und Vollbetreute können auf Antrag doch noch an der Europawahl teilnehmen – ein salomonisches Urteil.
Der Vorsitzende der SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld, Jan Bühlbecker, freut sich über dieses Urteil: „Für mich war die Ausweitung des Wahlrechtes auf Menschen, die unter Vollbetreuung stehen, ein wichtiger Punkt im Koalitionsvertrag von SPD mit CDU und CSU. Denn für die Sozialdemokratie geht es immer auch darum, mehr Demokratie zu wagen. Dass Karlsruhe diesen Prozess nun beschleunigt hat, finde ich deswegen sehr gut – Es ist, unabhänig von jedem parteipolitischen Kalkül, eine gute Nachricht für Demokratie und Inkusion!“