CDU und FDP wollen in NRW weniger Demokratie wagen – Jan Bühlbecker: „Gemeinsam die Demokratie vor Ort verteidigen“

„Damit die Demokratie vor Ort funktioniert, müssen die Oberbürgermeister*innen unserer Städte und die Landräte unserer Kreise einen möglichst breiten gesellschaftlichen Rückhalt haben. Schließlich nehmen sie in unserem Gemeinwesen eine herausgehobene Stellung ein. Sie leiten nicht nur die Sitzungen der kommunalen Vertretungen, sie sind auch die Chef*innen der kommunalen Verwaltungen und tragen somit die Verantwortung für die dort arbeitenden Mitarbeiter*innen. Sie sind überdies erste Repräsentant*innen ihrer Städte, Gemeinden und Landkreise und müssen in dieser Funktion die politischen Entscheidungen vor Ort auch öffentlich vertreten“, erklärt der Vorsitzende der SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld, Jan Bühlbecker. Und weiter: „Zu der dafür notwendigen Legitimation leisten Stichwahlen einen wichtigen Beitrag: Wenn kein*e Kandidat*in im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht, erhalten die beiden Kandidierenden mit den höchsten Stimmanteilen im zweiten Wahlgang die Chance, mindestens die Hälfte der Wähler*innen hinter sich zu vereinen. So erhalten sie ein starkes Mandat zur politischen Gestaltung ihrer Kommune. Stichwahlen hatten sich in NRW also bewehrt!“

 

CDU und FDP wollen in NRW weniger Demokratie wagen

Dennoch wurde im nordrhein-westfälischen Landtag heute in dritter Lesung von CDU und FDP die Novellierung des Kommunalwahlgesetzes beschlossen. Die verabschiedeten Gesetzesänderungen beinhalten insbesondere die Abschaffung der Stichwahlen von Bürgermeistern und Landräten sowie eine Neueinteilung der Kommunalwahlbezirke. Durch die nun von CDU und FDP beschlossene Abschaffung der Stichwahlen werden folglich Hauptverwaltungsbeamte in ihr Amt kommen, die sich lediglich auf das Votum einer Minderheit der Wähler*innen stützen können. Hierzu stellt Jan Bühlbecker: „So werden die Ämter von Bürgermeistern und Landräten entwertet. CDU und FDP wollen in NRW weniger Demokratie wagen!“

Mehrere Verfassungsrechtler, darunter der frühere Präsident des Verfassungs-gerichtshofes von Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, haben deutliche Kritik und juristische Bedenken am Vorhaben der schwarz-gelben Koalition geäußert. Und auch der Sachverständigenanhörung des Landtags wurden gravierende verfassungsrechtliche Mängel aufgezeigt. Zudem sammelte das Bündnis Mehr Demokratie NRW e. V. gemeinsam mit verschiedenen Parteien und Organisationen unter der Überschrift „Stichwahl bleibt!“ rund 17.500 Unterschriften gegen die Abschaffung der Stichwahl. All das wurde jedoch von der Landesregierung um Ministerpräsident Armin Laschet nicht ernst genommen. „Die SPD hat hingegen immer demokratische Rechte verteidigt! CDU und FDP wollen stattdessen nur eines: weniger Demokratie für mehr CDU-Bürgermeister*innen und Landräte! Für mich ist das nicht hinnehmbar und deswegen gilt es nun, gemeinsam die Demokratie vor Ort zu verteidigen. Ich freue mich aus diesem Grund sehr, dass die SPD Fraktion im Landtag NRW angekündigt hat, gegen das heute beschlossene Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster klagen“, so der SPD-Kommunalpolitiker abschließend.