Familien mit wenig Geld werden zukünftig stärker unterstützt. Das hat der Bundestag mit dem so genannten Starke Familien Gesetz am vergangenen Donnerstag beschlossen (Drs. 19/7504). Das Vorhaben ist auf Druck der Sozialdemokrat*innen im Koalitionsvertrag verankert worden.
Kinderzuschlag wird erhöht
„Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Familien zu stärken und zu entlasten, ist deshalb ein wichtiges Ziel“ – so steht es dort. Das neue Gesetz hilft Familien und Alleinerziehenden mit wenig Geld, weil damit der so genannte Kinderzuschlag erhöht und die Leistungen für Teilhabe und Bildung weiter verbessert werden. Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht ausreicht, um auch den Unterhalt ihrer Kinder ausreichend zu sichern. Der Kinderzuschlag funktioniert dann wie ein Zuschlag zum Kindergeld.
Er wird nun so erhöht, dass er zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe das Existenzminimum der Kinder sichert. Das geschieht in zwei Schritten: Im Juli 2019 wird der Höchstbetrag für jedes Kind zunächst von bisher 170 Euro auf 185 Euro monatlich angehoben. Zusammen mit den Bildungs- und Teilhabeleistungen und dem Kindergeld erhalten Eltern dann bis zu 408 Euro pro Monat für ein Kind. In einem zweiten Schritt wird ab dem 1. Januar 2021 der Höchstbetrag entsprechend dem Existenzminimum angepasst.
Zusätzliche Einnahmen sollen sich lohnen
Für Eltern, die Kinderzuschlag bekommen, soll es sich lohnen, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Wenn das Familieneinkommen steigt, wird der Kinderzuschlag kleiner – bis es die Familie aus eigenen Kräften nur mit dem Kindergeld schafft, gut über die Runden zu kommen. Die Koalition schafft auch die harte Abbruchkante beim Kinderzuschlag ab. Stattdessen soll ein sanftes Auslaufen der Leistung erreicht werden. In Haushalten mit Alleinerziehenden kann in Zukunft neben Unterhaltsvorschuss- oder Unterhaltszahlungen auch der Kinderzuschlag gewährt werden.
Damit Kinder nicht in verdeckter Armut aufwachsen (das ist das Dunkelfeld der Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung) wird der Kinderzuschlag für Familien, die mit ihrem Einkommen knapp unterhalb der Bedarfsgrenze des Sozialgesetzbuches II liegen geöffnet. Außerdem wird das Antragsverfahren vereinfacht, indem der Zuschlag zukünftig für sechs Monate gewährt wird. Eltern müssen in diesem Zeitraum den Kinderzuschlag nicht neu beantragen – selbst wenn ihr Einkommen sich verändert.
Bildungs- und Teilhabepaket wird erweitert
Mit dem Gesetz werden auch Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket erhöht und angepasst. Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe geht es darum, die Chancen für Kinder in der Kita und der Schule zu verbessern, so dass jedes Kind es „packt“. Das Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich an Familien, die Leistungen der Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Diese Leistungen ermöglichen Kindern und Jugendlichen, an Bildungs- und Förderangeboten in der Schule oder in ihrer Freizeit teilzunehmen.
Bereits zum Schuljahresbeginn 2019/2020 wird die Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf (Schulranzen etc.) von 100 auf 150 Euro erhöht. Anschließend wird diese Leistung jährlich in gleichem Maß wie der Regelbedarf angepasst. Zusätzlich werden die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Aktivitäten beispielsweise im Bereich Sport, Spiel, Kultur, usw. von 10 auf 15 Euro monatlich erhöht. Kinder können künftig auch dann kostenlos Nachhilfe erhalten, wenn sie nicht akut versetzungsgefährdet sind. Diese bisher bestehende Voraussetzung entfällt – was dazu führt, dass mehr Kinder durch Lernförderung unterstützt werden können.
Die Notwendigkeit gesonderter Anträge als Leistungsvoraussetzung für Schulausflüge, Schülerbeförderung, gemeinschaftliches Mittagessen und Teilhabeleistungen fällt auch weg. Im Klartext bedeutet das: Die Fahrt mit dem Schulbus wird für Familien mit wenig Geld ebenso kostenfrei wie das Schulessen.
Mehr Chancengerechtigkeit für unsere Kinder
Jan Bühlbecker, der Vorsitzende der SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld, dankt der Bundestags-SPD und Familienministerin Franziska Giffey für diese Initative: „Mit dem Starke-Familien-Gesetz sorgen wir für mehr Chancengerechtigkeit für Kinder. Das Gesetz folgt dem Maßstab: Wer mehr arbeitet, soll mehr in der Tasche haben. Es wird parallel zur Kindergelderhöhung in Kraft treten. Das unterstreicht das Ziel der SPD-Fraktion, alle Familien in Deutschland zu unterstützen.“ Insbesondere die Erhöhung der Schulbedarf, der Wegfall der harten Abbruchkante beim Kinderzuschlag und die Vereinfachung des Zugangs zur Nachhilfe sowie der Beantragung von Mitteln für Ausflüge und Mittagessen hebt der SPD-Kommunalpolitiker als wichtige Errungenschaften der Sozialdemokrat*innen hervor.
„Mit dem Starke Familien Gesetz holt die SPD das Maximum für Familien aus der Großen Koalition heraus. Insbesondere die Familien, die bislang wirtschaftlich benachteiligt wurden, werden nun besser gestellt. Langfristig gilt es sowohl den Kinderzuschlag als auch das Kindergeld durch eine Kindergrundsicherung, die allen Kindern gleichermaßen zu gute kommt, zu ersetzen. Die Kindergrundsicherung würde nicht auf das Einkommen der Eltern abgesichert und erfüllt so einen wichtigen Grundsatz: Kein Kind zurücklassen. Mit CDU und CSU ist das aber leider nicht zu machen… Gut, dass die SPD trotzdem etwas für Familien auch in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld bewegt“, so Jan Bühlbecker abschließend.