Die Grundsteuer nicht mehr auf die Mieten umlegen – Jan Bühlbecker: SPD will Reform für mehr Gerechtigkeit nutzen

Die Grundsteuer kommt ausschließlich den Kommunen zugute und ist mit rund 14 Mrd. Euro eine ihrer wichtigsten Finanzierungsquellen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die Wertermittlung für die Grundsteuer als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Hauptkritikpunkt war, dass die zugrunde gelegten Werte die tatsächlichen Wertentwicklungen nicht mehr in ausreichendem Maße widerspiegeln. Die bisher verwendeten Einheitswerte stammen von 1964 (alte Länder) bzw. 1935 (neue Länder). Spätestens bis 31. Dezember 2019 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen, die eine realitätsgerechte Besteuerung, auch im Verhältnis der Grundstücke zueinander, gewährleistet. Für die administrative Umsetzung der Steuer hat das Gericht eine weitere Frist, bis 31. Dezember 2024, gesetzt.

Angesichts der existenziellen Bedeutung der Grundsteuer für die Kommunen hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz zugesagt, zügig eine Lösung zu erarbeiten, die folgende Ziele erreicht:

  • Verfassungsfeste Lösung, die das aktuelle Aufkommen für die Kommunen sichert
  • Sozial gerechte Lösung, die die Steuerzahlungen fair verteilt
  • Beachtung des Rechts der Kommunen, die kommunalen Hebesätze selbstständig zu bestimmen

 

Eckpunkte der Grundsteuerreform

Aus diesem Grund hat das Bundesfinanzministerium im Oktober vorgeschlagen, bei einer Werte-orientierten Grundsteuer zu bleiben und dafür die Wertermittlung zu modernisieren:

  • Für unbebaute Grundstücke bleibt das Bewertungsverfahren weitgehend gleich. Der Grundstückswert ergibt sich durch Multiplikation der Fläche mit dem aktuellen (ortsbezogenen) Bodenrichtwert.
  • Bei bebauten Grundstücken erfolgt die Bewertung grundsätzlich im sog. Ertragswertverfahren. Der Ertragswert wird im Wesentlichen auf Grundlage tatsächlich vereinbarter Nettokaltmieten ermittelt, unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer des Gebäudes und des abgezinsten Bodenwertes. Bei Wohngebäuden, die von Eigentümerinnen und Eigentümern selbst genutzt werden, wird eine fiktive Miete angesetzt, die auf Daten des Statistischen Bundesamts basiert und nach regionalen Mietenniveaus gestaffelt wird. Dadurch wird verhindert, dass außerordentliche Steigerungen des Mietenniveaus im Umfeld der eigenen Wohnung die Grundsteuer unverhältnismäßig erhöhen.
  • Nichtwohngrundstücke – wie z.B. besondere Geschäftsgrundstücke – können häufig mangels vorhandener Mieten nicht im Ertragswertverfahren bewertet werden. Für diese gilt ein Verfahren, das die Herstellungskosten des Gebäudes als Ausgangsbasis nimmt und ebenfalls den Wert des Grundstücks mitberücksichtigt. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe erfolgt die Bewertung in einem speziellen Verfahren.
  • Die Grundstückswerte sollen alle sieben Jahre aktualisiert werden. Dazu sollen die Eigentümerinnen und Eigentümer insbesondere Angaben über die Gebäudefläche und die Höhe der Nettokaltmiete machen. Gleiches gilt bei relevanten baulichen Veränderungen in der Zwischenzeit. Die eigentliche Wertfeststellung nimmt dann das Finanzamt vor. Die Wertberechnung beruht auf relativ wenigen, leicht festzustellenden Größen, so dass der Verwaltungsaufwand beherrschbar ist.

Hierbei ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Werte der Grundstücke und damit die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer deutlich erhöht. Jedoch: Die endgültige Höhe der Grundsteuer bestimmen ja die Kommunen mittels des sogenannten Hebesatzes. Reduzieren die Kommunen diesen in der Folge der Reform entsprechend, blieben ihre Einnahmen aus der Grundsteuer unverändert, lediglich die Verteilung auf die Steuerzahler*innen würde fairer. So vereinfacht das vorliegende Modell das bisherige Verfahren radikal und wird – anders als es der CSU-Vorsitzende Markus Söder suggeriert – entsprechend keine Monster-Bürokratie hervorbringen. Im Gegenteil: Das vorliegende Modell sichert zu, dass das bisherige Aufkommen bei einer faireren Verteilung erhalten bleibt, eine Erhöhung des bisherigen Volumens ist damit nicht verbunden.

 

Jan Bühlbecker: Eigentum verpflichtet – Auch bei der Grundsteuer

Unabhängig von der notwendigen Reform der Grundsteuer fordert die SPD, die Möglichkeit der Umlage der Grundsteuer von den Vermieter*innen auf die Mieter*innen zukünftig zu unterbinden, um so Mieter*innen vor einer möglichen Mehrbelastung zu schützen und darüberhinaus auch finanziell zu entlasten. Dafür soll zusätzlich zur Grundsteuerreform die Betriebskostenverordnung geändert und darin die Umlage der Grundsteuer auf die Mieten untersagt werden. Künftig soll die Abgabe also allein vom Eigentümer getragen werden.

Für den stellvertretenden Vorsitzenden der SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld, Jan Bühlbecker, ist das ein wichtiger Beitrag zu einer gerechten Grundsteuerpolitik: „Eigentum verpflichtet – Auch bei der Grundsteuer. Die SPD setzt sich dafür ein, dass die Grundsteuer künftig nicht mehr auf die Miete umgelegt werden kann. Und will die notwendig gewordene Reform so für mehr Gerechtigkeit nutzen. Die Querschüsse aus Bayern gefährden hingegen die eigentliche Grundsteuerreform und damit Einnahmen für die Kommunen in Höhe von rund 14 Milliarden Euro jährlich. Alle kommunalen Spitzenverbände unterstützen den sehr guten Reformvorschlag des Bundesfinanzministers, weil sie wissen, worum es geht. Auch Markus Söder sollte sich der Verantwortung bewusst sein, dass es um die Kommunen in ganz Deutschland geht.“

„Für uns in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld ist die Planungssicherheit in Sachen Grundsteuer sehr wichtig. Schließlich reden wir hier über ein wichtiges Instrument zur Finanzierung der Kommunen. Deswegen begrüßen wir den Reformvorschlag von Olaf Scholz‘ Finanzministeriums und die begleitende Forderung der SPD-Bundestagsfraktion nach einer Reform der Betriebskostenverordnung gleichermaßen. Wir freuen uns, dass insbesondere ersteres von Bund und Ländern unterstützt wird und appellieren an CDU und CSU zweiteres nicht zu gefährden, damit wir insgesamt zu einer Verbesserung für unsere Nachbar*innen hier vor Ort kommen können“, so der SPD-Kommunalpolitiker abschließend.