Bundesregierung sagt mit einer Stärkung des Zolls illegaler Beschäftigung den Kampf an – Jan Bühlbecker: Mehr Fairness auf dem Arbeitsmarkt

Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch beschlossen. Mit dem Gesetzesentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) wird die zuständige Sondereinheit beim Zoll: Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) massiv gestärkt. Sie erhählt zusätzliche Befugnisse und deutlich mehr Personal. Damit wird der Zoll in die Lage versetz, noch besser für Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen.

Illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug schädigen die Gemeinschaft auf vielfältige Weise. Sie schädigen die Beschäftigten, weil hier Regelungen zu Mindestlohn und Arbeitsschutz häufig nicht eingehalten werden, was teilweise mit menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen einhergeht. Sie schädigen Arbeitslose, die dadurch weniger Chancen auf eine legale Beschäftigung haben. Sie schädigen aber auch den Staat, weildurch Steuerbetrug jährlich Milliardenbeträge für Kindergärten, Schulen, Straßen oder sozialen Wohnungsbau fehlen. Und sie schädigen die ehrlichen Unternehmen, die sich unfairer Konkurrenz ausgesetzt werden.

 

Neue Stellen beim Zoll und der Familienkasse

Mit dem neuen Gesetz sollen perspektivisch allein 3.500 Stellen zusätzlich für die FKS geschaffen werden. Künftig kann die FKS konsequenter gegen das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Sozialleistungsbetrug und illegale Beschäftigung vorgehen sowie die Einhaltung gesetzlicher Mindestlohnverpflichtungen überprüfen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können so besser vor illegalen Lohnpraktiken geschützt werden.

Das Gesetz sieht auch umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung der unberechtigten Inanspruchnahme von Kindergeld vor. Der Kindergeldanspruch wird stärker mit dem Freizügigkeitsrecht verknüpft. Die Familienkassen sollen auch überprüfen können, ob die Antragsteller über ein für die Leistungsgewährung ausreichendes Aufenthaltsrecht verfügen. Neu zugezogene und nicht erwerbstätige Unionsbürger erhalten künftig in den ersten drei Monaten keinen Anspruch auf Kindergeld mehr. Zudem wird für die Familienkasse die Möglichkeit geschaffen, laufende Kindergeldzahlungen in begründeten Zweifelsfällen vorläufig einzustellen. Diese bereits im Bereich der Arbeitsförderung vorhandene Verfahrensweise wird auf das Kindergeldrecht übertragen. Grundsätzlich behalten aber alle Bürger*innen der Europäischen Union den Anspruch auf Kindergeld auch wenn ihre Kinder im Ausland wohnen.

 

Jan Bühlbecker: Mehr Fairness auf dem Arbeitsmarkt

Die Regelungen zur Reglimentierung der Kindergeldauszahlung betrachtet Jan Bühlbecker, der stellvertretende Vorsitzende der SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld, allerdings differenziert: „Es ist ein Erfolg, dass wir den europäischen Gleichbehandlungsgrundsatz auch mit dieser Reform beibehalten und allen Menschen, die in Deutschland leben und arbeiten auch anteilig das selbe Kindergeld auszahlen beziehungsweise die selben Kinderfreibeträge gewähren – unabhänig davon, wo die Kinder leben. Kritisch ist allerdings die 3-Monats-Frist, da sie als unzulässiges Zuwanderungshindernis betrachtet werden kann. Zudem erwarte ich, dass der Familienkasse hohe Hürden gesetzt werden, bevor sie die Fortzahlung des Kindergeldes einstellen darf. Diese Instrumente müssen sich in ihrer Anwendung auf die Bekämpfung von organisierten Sozialbetrug beschränken und dürfen kein generelles Druckmittel gegen Zugewanderte Nachbar*innen werden.“

Positiv bewertet der SPD-Kommunalpolitiker darüber hinaus die Stärkung des Zolls: „Das Betriebsverfassungsgesetz und auch das Mindestlohn-Gesetz sind die wohl am häufigsten gebrochenen Gesetze in Deutschland. Deswegen ist es wichtig, dass wir den Machtmissbrauch mancher Arbeitgeber*innen stärker bekämpfen. 3.500 neue Stellen bei der FKS sind also ein wichtiger Beitrag zu mehr Fairness am Arbeitsmarkt! Die neue Stärke der FKS sollte nun auch die Rücklage für eine Besserstellung der Beschäftigten bilden: Die SPD hat wichtige Projekte zur Reform des Sozialstaats – wie eine Erhöhung des Mindestlohns oder einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung – benannt, die nun umgsetzt und deren Einhaltung anschließend von der Zoll-Spezialarbeit überwacht werden sollten.“