Eine Organtransplantation bedeutet für viele schwerkranke Menschen die einzige Möglichkeit auf Heilung oder Linderung ihrer Beschwerden. Viele Menschenleben können durch eine Organspende gerettet werden. Deswegen will die Große Koalition die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Am Donnerstag hat das Parlament den Gesetzentwurf zum neuen Transplantationsgesetz in 2./3. Lesung beschlossen (Drs. 19/6915).
Während die Anzahl von Patient*innen, die auf ein Spenderorgan warten, jährlich bei ungefähr 10.000 Personen liegt, ist die Zahl der Organspender seit 2012 rückläufig. Häufig fehlt es den Kliniken an Zeit und Geld, um mögliche Spender zu identifizieren. Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag deshalb auf Folgendes verständigt: „Wir wollen die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Dazu werden wir eine verbindliche Freistellungsregelung für Transplantationsbeauftragte schaffen und diese finanzieren. Die Organentnahme wird höher vergütet.“
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Organspendestrukturen in den so genannten Entnahmekrankenhäusern verbessert werden. Die Organentnahme und die Leistungen zur Vorbereitung werden besser vergütet.
Stärkung der Transplantationsbeauftragten
Dafür sieht der Gesetzentwurf unter anderem eine bundeseinheitliche Freistellungsregelung für die Transplantationsbeauftragten der Kliniken vor: Zukünftig sollen die Transplantationsbeauftragten anteilig von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt werden. Der zeitliche Umfang der Freistellung ist abhängig von der Zahl der Intensivbehandlungsbetten im jeweiligen Krankenhaus.
Außerdem sollen die Transplantationsbeauftragten in ihren Einrichtungen Zugang zu den Intensivstationen erhalten und uneingeschränkten Einblick in Patientenakten bekommen, um das Spenderpotenzial besser auswerten zu können. Ebenso legt der Gesetzentwurf eine pauschale Abgeltung für Leistungen fest, die die Krankenhäuser im Rahmen einer Organspende erbringen. Auch die Freistellung der Transplantationsbeauftragten wird den Kliniken vollständig refinanziert.
Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelung zur Angehörigenbetreuung soll schließlich auch der Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen Organempfängern und den nächsten Angehörigen des Organspenders klar geregelt werden. Ein solcher Austausch ist für viele Betroffene von großer Bedeutung, denn es erhöht das Sicherheitsgefühl und das Vertrauen.
Jan Bühlbecker: Vertrauen muss wachsen
Für den stellvertretenden Vorsitzenden der SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld, der selbst in einem Krankenhaus gearbeitet hat, ist dieser Gesetzesentwurf ein wichtiger Aufschlag: „Organspende basiert auf Vertrauen, doch dieses Vertrauen muss nach einigen Skandalen erneut wachsen. Dafür ist es notwendig die Rolle der Transplantationsbeauftragten vor Ort zu stärken und ihnen durch Freistellungen die Möglichkeit zu geben, Potenziale einerseits zu erkennen und andererseits frühzeitig den Austausch mit Patient*innen, Angehörigen, behandelnden Ärzt*innen und begleitenden Pflegenden sowie den involvierten Sozialarbeitenden zu suchen. Zudem ermöglicht die Erweiterung der Freistellungen, dass die Systeme vor Ort kritischer evaluiert werden können. All das schafft Transparenz vor Ort und erhöht die Qualität der jeweiligen Arbeit – Beides wichtige Voraussetzungen für neues Vertrauen.“
Der SPD Kommunalpolitiker weiter: „Dass die Schaffung von neuem Vertrauen die angestoßene Diskussion über die Neuregelung der Organspende in Deutschland begleitet, ist ein wichtiges Signal an alle potenziellen Organspender*innen. Wir müssen gesellschaftlich intensiver für das Mitführen eines Organspendeausweises werben: Das sollte man auch, wenn man nicht oder nur teilweise zum Organspenden bereit ist, denn auch dies kann man entsprechend auf dem eigenen Organspendeausweis vermerken. Langfristig werde ich mich – nach einer angemessenen Zeit intensiver gesellschaftlicher Diskussion – darüber hinaus für eine Widerspruchslösung einsetzen.“