70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – Jan Bühlbecker: Menschenrechte müssen jeden Tag verteidigt werden

Heute vor 70 Jahren wurde in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet. Erstmals definierte die Weltgemeinschaft in 30 Artikeln individuelle als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Die AEMR ist als Grundlage internationaler Menschenrechtsstandards heute so aktuell wie 1948.

Artikel 1 – Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit. So beginnt die AEMR. Sie umfasst neben der Rechtsgleichheit aller Menschen unter anderem die Verbote von Folter und Diskriminierung und die Rechte auf ein Leben in Freiheit und Sicherheit, Rechtsbeistand und Unschuldsvermutung, Eigentum, Freizügikeit und das Asylrecht. Außerdem setzen die Menschenrechte fest, dass jede*r das Recht auf eine Staatsangehörigkeit und auf die Familiengründung ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion haben. Aber auch das Versprechen der sozialen Sicherheit, die Möglichkeit einer Beschäftigung nachzugehen und gleichen Lohn zu bekommen sowie das Recht auf Erholung und Freizeit und Wohlfahrt und Bildung sind hier verankert. Ebenfalls die Kunstfreiheit. Schlussendlich gehören auch weitere individuelle Rechte wie die Meinungs- und Gewissens-, Informations- und Religionsfreiheit, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und das Recht auf demokratische Wahlen zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Die Unterzeichnenden verpflichten sich eine soziale und internationale Ordnung herzustellen, die die Einhaltung der Menschenrechte ermöglicht.

Menschenrechte sind universell und unveräußerlich – Das ist auch eine Lehre aus den grausamsten Verbrechen der Zeit vor ihrer Verkündung. Und sie sind eine der größten demokratischen und kulturellen Errungenschaften der menschlichen Geschichte! Doch dieses Prinzip der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird in zunehmendem Maße in Frage gestellt. Nicht nur in Kriegen wie in Syrien oder im Jemen oder in autokratischen Staaten wie Nordkorea, Saudi-Arabien oder Myanmar werden grundlegende Menschenrechte eingeschränkt und verletzt. Aber auch in Europa werden – zum Beispiel in Polen und Ungarn – Pressegesetze verschärft, das Recht auf Bildung und Kultur beschnitten und freie Wahlen und faire Gerichtsverfahren verhindert. All diese Entwicklungen zeigen: Menschenrechte müssen jeden Tag verteidigt werden„, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld, Jan Bühlbecker.

Weitergehend führt er aus: „Und dafür muss inbesondere die Bundesrepublik Deutschland entschieden einstehen – in den Vereinten Nationen, dem Europarat und der Europäischen Union. Gleichzeitig müssen sich Bundesregierung und Europäische Union weiterhin für eine Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs einsetzen, um die Verfolgung und Ahndung schwerster Menschenrechtsverletzungen sicherzustellen. Denn nur die strikte Einhaltung der Menschenrechte garantiert ein Leben in Freiheit und Sicherheit. Sozialen Menschenrechten muss noch stärkere Geltung verschafft werden. Denn: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Für den SPD-Kommunalpolitiker steht mit Blick auf die anstehende Europawahl abschließend fest: „2014 sicherte die Europäische Volkspartei, zu der auch CDU und CSU gehören, ihre Stellung als größte Fraktion im Europäischen Parlament unter anderem durch die Zusammenarbeit mit Orbans Fidesz-Partei. Wenn die Union es ernst meint mit dem entschiedenen Eintreten für Menschenrechte sollte sie diese Zusammenarbeit aussetzten. Es darf nicht der Anschein entstehen, dass Menschenrechtskritiker wie Orban ihren Einfluss auch deswegen behalten können, weil machtstrategische Kompromisse gemacht werden.“