Weihnachten steht vor der Tür und §219a noch im Strafgesetzbuch – Jan Bühlbecker: Es ist Zeit für Veränderung

„Sie müssen das Urteil tragen wie einen Ehrentitel in einem Kampf für ein besseres Gesetz“ – Verkündete sogar der Richter im Oktober, als er das Urteil gegen die Frauenärztin Kristina Hänel bestätigte. Sie wurde zu 6.000 Euro Geldbuße verurteilt, weil sie auf ihrer Website darüber informierte, dass sie nach Beratung auch Schwangerschaftsabbrüche durchführe und so gegen den §219a StGB verstoßen habe. Ein Spiegelstrich auf ihrer Homepage – Mehr wieß auf der Website von Kristina Hänel nicht darauf hin, dass sie schwangerschaftsbeendende Leistungen durchführt. Und wie Kristina Hänel geht es vielen anderen Ärzt*innen, die durch §219a StGB in ihrer Arbeit eingeschränkt werden.

Dieser Urteilsspruch zeigt wie paradox dieses Paragraph ist: Denn wer soll schwangere Personen besser über medizinische Eingriffe wie Schwangerschaftsabbrüche informieren als Gynäkolog*innen? Der §219a StGB ist kein Werbeverbot – Er ist ein Informationsverbot! Und dieses Informationsverbot sorgt dafür, dass Ärzt*innen kriminalisiert werden und Eingriffe aus Unsicherheit nicht mehr durchführen, obwohl sie nichts anderes tun als ihren Beruf auszuüben. Frauen*, die selbstbestimmt über ihren Körper bestimmen möchten, werden in eine schwierige Situation gedrängt und erfahren nicht die wichtige Unterstützung, die sie in einer herausfordernden Situation brauchen und verdienen. Stattdessen werden schwangere Personen stigmatisiert und nach konservativer Manier bevormundet. „Es spricht der Geist seiner Zeit aus diesem Gesetz, das im faschistischen Nazi-Deutschland eingeführt wurde“ – Wie es in einem aktuellen Beschluss der NRW SPD heißt.

Bereits im Januar diesen Jahres sollte der Bundestag über die Abschaffung des Paragraphen abstimmen: Eine Mehrheit der Fraktionen von SPD, FDP, Grünen und die Linke standen hinter diesem Vorgehen. Doch im Zuge der Koalitionsgespräche mit CDU und CSU verständigte die SPD sich mit der Union auf die Suche nach einem gemeinsamen Vorgehen bis zum Herbst diesen Jahres. „Nun steht Weihnachten vor der Tür und §219a weiterhin im Strafgesetzbuch„, ärgert sich der stellvertretende Vorsitzende der SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld, Jan Bühlbecker, über die Verzögerungstaktik der CDU/CSU-Fraktion: „Erst im letztem Monat haben die jungen sozialdemokratischen Abgeordneten eine neue Initative gestartet, die aus Rücksichtsnahme auf die Koaltionspartnerinnen nicht zum Erfolg wurde. Es ist Zeit für Veränderung – Im Strafgesetzbuch und in der Zusammenarbeit der SPD mit CDU und CSU!“

Der SPD-Kommunalpolitiker weiter: „Das Informationsverbot schränkt schwangere Personen in ihrer Selbstbestimmtheit ein und stigmatisiert so auch Frauen* im Allgemeinen. 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts ist eine solche Gesetzgebung nicht mehr zeitgemäß. Die Argumente gegen die Abschaffung von §219a StGB sind im Gegensatz dazu weit hergeholt: Weder gibt es einen Werbemarkt für Schwangerschaftsabbrüche noch gibt es ein Werbeinteresse, schließlich verdienen Gynägolog*innen mit der Betreuung von Schwangeren mehr als mit Schwangerschaftsabbrüchen. Es geht um die Abwägung von Informationsfreiheit und Selbstbestimmung für Patient*innen und Ärzt*innen gegen konservative Vorurteile und anti-feministische Befindlichkeiten – Auf welcher Seite dabei die SPD steht muss noch in diesem Jahr offensichtlich und darf nicht länger dem Koalitionsfrieden untergeordnet werden.“

Diese Debatte darf dabei nur der Auftakt für eine langfristige generelle Neuordnung der gesetzlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen sein, so Jan Bühlbecker abschließend.