Nach Bundestagsmehrheit für die Abschaffung des Kooperationsverbotes: Lindners FDP spielt ein doppeltes Spiel

In der vergangenen Woche hat sich der Bundestag auf die Änderung des Grundgesetzes geeinigt: Nach der Einigung von SPD, CDU und CSU sowie Grünen und FDP beschloss das Parlament, die Abschaffung des sogenannten Kooperationsverbotes, welches es dem Bund bislang verbietet in die Ausstattung von Schulen zu investieren, da Bildungspolitik vordergründig Ländersache ist. In der Folge verständigte man sich außerdem auf den Digitalpakt: 2,5 Millarden Euro sollen mit diesem in die digitale Ausstattung der Schulen in Deutschland investiert werden. Außerdem wird es dem Bund mit der Grundgesetzänderung ermöglicht, sozialen Wohnungsbau finanziell zu fördern. Dies alles sind wichtige Erfolge der SPD-Bundestagsfraktion, die die Abschaffung des Kooperationsverbotes erst gegen die Union durchsetzte und anschließend eine Einigung mit den beteiligten Oppositionsfraktionen erzielen und somit die notwendige zwei Drittel Mehrheit im Bundestag herstellen konnte.

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld, Jan Bühlbecker, hatte dazu bereits im September festgestellt: „Der Bund erwirtschaftet Jahr um Jahr Rekordeinnahmen während der Bedarf an kommunalen Investitionen steigt. Laut einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung fehlen unter anderem 1,8 Millionen bezahlbare Wohnungen. Und auch wenn es um den Ausbau des Ganztagsangebotes und die digitale Ausstattung unserer Schulen geht brauchen wir vor Ort Unterstützung – Übrigens auch weil wir in Wattenscheid gerade erleben, dass die Zahl der schulpflichtigen Kinder endlich wieder zunimmt. Und da ist es richtig, dass mit der anstehenden Grundgesetzänderung anerkannt wird, dass es sich bei diesen Investitionen um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, weswegen es richtig ist, dass hier der Bund finanzielle Verantwortung übernimmt. Ich freue mich deswegen sehr, dass diese SPD-Forderung umgesetzt wird und die Große Koalition Wort hält!“

 

Die Inhalte des Kooperationsverbotes zusammengefasst:

  • In Artikel 104c soll die Möglichkeit des Bundes erweitert werden, Länder und Kommunen bei ihren Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur, insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen zu unterstützen.
  • Durch Aufnahme eines zusätzlichen Artikels 104d in das Grundgesetz soll dem Bund die Möglichkeit gegeben werden, den Ländern zweckgebundene Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren.
  • Mit Änderung des Artikels 125c soll die Möglichkeit einer sofortigen Erhöhung und Dynamisierung der Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz geschaffen werden. Damit könnten Bundesprogramme zu Schienenwegen aufgehoben, geändert oder neu aufgelegt werden.
  • Und in Artikel 143e soll drüber hinaus eine Öffnungsklausel im Bereich der Bundesfernstraßenverwaltung hinsichtlich Planfeststellung und Plangenehmigung ergänzt werden.

 

Einzelne Bundesländer planen noch Widerstand im Bundesrat

Da diese Grundgesetzänderung in wichtige Tätigkeitsfelder der Bundesländer eingreift, ist sie für den Bundesrat zustimmungspflichtig. Hier zeigt sich bereits aus einigen Bundesländern – darunter das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg und auch Nordrhein-Westfalen – Widerspruch. Hierzu erklärt Jan Bühlbecker: „Christian Lindners FDP spielt ein doppeltes Spiel: Auf der einen Seite mahnte der FDP-Vorsitzende im Bundestag, dass ihm die Grundgesetzänderung nicht weit genug gehe, während auf der anderen Seite sein Landesverband NRW in einer Koalition mit der CDU im Bundesrat nicht zustimmen wird. CDU-Ministerpräsident Armin Laschet warnt hier nämlich vor einer ‚Einheitsschulpolitik‘. Zur Erinnerung: Es war Christian Lindner selbst, der den Koalitionsvertrag mit Armin Laschet aushandelte und persönlich unterschrieb – Also trägt auch er die Verantwortung, wenn NRW für das Kooperationsverbot stimmt.“

Und zu der Ablehnung der Kooperationsverbots-Abschaffung durch die CDU: „Es ist schon einigermaßen absurd, dass es auch Armin Laschet war, der von SPD-Landespolitiker*innen regierungstreue zur Bundes-GroKo gefordert hat und diese nun selbst in diesem wichtigen Punkt versagt. ‚Einheitsschulpolitik‘ – Eine Schule für alle Kinder würde uns im Kampf gegen den Bildungsklassismus sehr helfen, hat aber nichts mit der aktuellen Grundgesetzänderung zu tun. Bei dieser geht es konkret nut um finanzielle Unterstützung für die Länder. Man muss es also ganz klar sagen: Armin Laschet verhindert, dass 2,5 Millarden Euro in die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen investiert wird.

Abschließend stellt der SPD-Kommunalpolitiker fest: „Ich hoffe, dass sich die skeptischen Landesregierungen noch bewegen und den Weg zur Grundgesetzänderung frei machen. Der Föderalismus ist ein hohes und wichtiges Gut – Doch die Abschaffung des Kooperationsverbotes beschneidet diesen nur unwesentlich: Die politische Hoheit der Länder bliebe, nur die finanzielle Ausstattung vor Ort würde endlich besser. Und das wäre ein wichtiger Schritt!“