Smiling senior woman with friends pointing at laptop in cafe

Teilhabe am Arbeitsmarkt – Jan Bühlbecker: „Der Einstieg in den sozialen Arbeitsmarkt ist ein neues Teilhabeversprechen“

Einserseits ist die Lage am Arbeitsmarkt in Deutschland ist so gut wie schon lange nicht mehr: Die Arbeitslosigkeit ist dank Rekordbeschäftigung auf einem niedrigen Stand. Doch andererseits sind noch immer rund 750.000 Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Ohne Unterstützung haben viele von ihnen absehbar keine realistische Chance auf einen regulären Arbeitsplatz. Aus diesem Grund setzte die SPD das Teilhabechancengesetz, das am Donnerstag in 2. und 3. Lesung im Bundestag beschlossen worden ist, durch. Es eröffnet Langzeitarbeitslosen eine neue Perspektive und ebnet ihnen den Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – bezahlt nach Tarif (Drs. 19/4948).

Was bedeutet das konkret? Die Koalition schafft einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten. Dafür werden in den kommenden Jahren zusätzlich 4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Es geht darum, über zwei Instrumente die Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt zu verbessern.

 

Neue Beschäftigung wird gefördert, Bezahlung nach Tarif sichergestellt

Langzeitarbeitslose, die mindestens sechs Jahre Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, sollen über das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ neue Perspektiven bekommen. Durch Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf Jahre werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen und bei Kommunen gefördert. In den ersten beiden Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent, in jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um zehn Prozentpunkte gekürzt. Besonderer Erfolg für die SPD-Fraktion: Sie hat im parlamentarischen Verfahren erreicht, dass sich der Lohnkostenzuschuss nach Tariflohn gezahlt wird. Damit wird es keinen Wettbewerbsnachteil für tarifgebundene Arbeitgeber geben. Und die Fraktion konnte ebenfalls erreichen, dass die zeitliche Anspruchsvoraussetzung von sieben auf sechs Jahre verringert wird: Das bringt mehr Menschen schneller in den sozialen Arbeitsmarkt.

Um bereits früher Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, wird mit dem zweiten Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ eine bestehende Fördermöglichkeit verbessert. Ziel ist, Beschäftigte über eine zweijährige Förderung von 75 Prozent der Arbeitsentgelte im ersten Jahr bzw. 50 Prozent im zweiten Jahr in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Ergänzend gilt für beide Gruppen, dass ihnen das Angebot an individueller Betreuung und Qualifizierung offen steht. Für die Sozialdemokrat*innen ist klar: Alle Menschen müssen die Chance bekommen, durch ihre Arbeit für sich selbst sorgen zu können.

 

Jan Bühlbecker: „Einstieg in den sozialen Arbeitsmarkt ist neues Teilhabeversprechen“, weitere Maßnahmen erforderlich

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld, Jan Bühlbecker, freut sich sehr über diesen Erfolg der SPD Bundestagsfraktion: „Teilhabe am Arbeitsmarkt – Das ist das Versprechen auch von gesellschaftlicher Teilhabe. Deswegen ist es gut, dass die SPD sich dafür einsetzt, allen Bürger*innen eine Jobperspektive zu geben. Hierzu leistet der soziale Arbeitsmarkt einen entscheidenen Beitrag. Insbesondere die Bezahlung nach Tarif ist dabei ein großer Erfolg, weil sie zum einen dafür sorgt, dass Jobs entstehen von denen man gut leben kann und zum anderen verhindert, dass Menschen, die bereits im Arbeit sind gegen die ausgespielt werden können, die durch den sozialen Arbeitsmarkt in Arbeit kommen. Der Einstieg in den sozialen Arbeitsmarkt mit dem Teilhabechancengesetz ist deswegen in der Tat ein neues Teilhabeversprechen! Jetzt gilt es durch stichhaltige Konzepte möglichst viele Jobs aus dem sozialen Arbeitsmarkt auch nach Wattenscheid-Mitte und Westenfeld zu holen.“ Allerdings sei auch klar, dass der Zugang zum sozialen Arbeitsmarkt individueller erfolgen muss und die Mittel aufgestockt werden sollten: „Das Teilhabechancengesetz ist ein Einstieg in den sozialen Arbeitsmarkt. CDU und CSU haben bereits diesen schon lange ausgebremst. Klar ist deswegen: Mehr Mittel und einen individuelleren Zugang, der sich an der persönlichen Situation der Bürger*innen und nicht allein an der Dauer ihres ALG II-Bezugs orientiert, gerade wichtig, wenn Hartz IV überwunden wird, wären weitere wichtige Schritte – Doch die gibt es nur mit rot pur und damit ohne die Union.“

Doch auch weitere sozialpolitische Maßnahmen wie zum Beispiel Arbeitszeitverkürzungen nach dem Vorbild der Forderungen der Gewerkschaften und eine Robotersteuer bleiben laut Bühlbecker erforderlich: „Neben dem sozialen Arbeitsmarkt brauchen wir auch das solidarische Grundeinkommen, welches Care-Arbeit, die nicht in reguläre Erwerbsarbeit eingebunden ist, endlich auch finanziell anerkennt und so all denen, die sich gesellschaftlich engagieren und dabei das Ehrenamt unterstützen, eine faire Vergütung gewährt und sie für das Alter vorsorgen lässt. Mit dem Zusammenspiel von sozialem Arbeitsmarkt und solidarischem Grundeinkommen bekäme jede*r die Möglichkeit sich durch Arbeit in die Gesellschaft einzubringen und so auch an ihr teilzuhaben. Berlin macht hier in einem Modellprojekt deutlich, wie das gehen kann. Außerdem bleibe ich dabei, dass das Arbeitslosengeld II endültig durch eine Sanktionsfreie Grundsicherung ersetzt und die Weiterbildung sowohl von Arbeitnehmer*innen als auch von Arbeitssuchenden stärker gefördert werden muss. Auch das ist – gerade in den beschriebenen Zeiten wirtschaftlicher Stärke – nur gerecht!“