Qaulifizierungsoffensive ist erster Schritt zur Sicherheit im digitalen Wandel der Arbeitswelt

Mit der Digitalisierung verändert sich unsere Arbeitswelt. Es entstehen neue Anforderungen für Arbeitnehmer*innen, neue Aufgabenfelder und Tätigkeiten. Jan Bühlbecker, stellvertretender Vorsitzender der SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld: „Wie eine Gesellschaft mit der Arbeit umgeht, die zu ihrem Bestehen erforderlich ist, definiert die Gesellschaft insgesamt. Deswegen bietet die Digitalisierung des Potenzial viele Dinge gerechter werden zu lassen – Aber nur wenn wir uns auf machen sie bewusst und vor diesem Hintergrund zu gestalten. Das Qualifizierungschancengesetz, das auf Druck der SPD heute auf den Weg gebracht wurde, ist dabei ein erster Schritt, den ich ausdrücklich begrüße.“

Und darum geht es: Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll sinken, der Schutz in der Arbeitslosenversicherung verbessert und die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ausgeweitet werden. Das sind die wichtigsten Eckpunkte eines Gesetzentwurfes (Drs. 19/4948) der Koalition für ein „Qualifizierungschancengesetz“, über das der Bundestag nun in erster Lesung beraten hat.

Mit dem geplanten Gesetz sorgt die Koalition dafür, dass Beschäftigte, die von der Digitalisierung betroffen sind, Weiterbildungschancen haben, um am Ball zu bleiben – unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße. Der Gesetzentwurf, den Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ins Parlament eingebracht hat, gibt wichtige Antworten auf den digitalen Strukturwandel, in dem es einen umfassenden Zugang zur Weiterbildungsförderung der BA eröffnet. Nach Unternehmensgröße gestaffelt, werden Weiterbildungskosten zukünftig bis zu 100 Prozent übernommen.

Zudem wird der Schutz durch die Arbeitslosenversicherung ausgebaut. Durch den erleichterten Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld, insbesondere für diejenigen, die häufig nur über kurze Dauer Arbeit haben, wird es zukünftig mehr Sicherheit geben: Wer innerhalb von 30 Monaten mindestens 12 Monate Versicherungszeiten nachweist, hat künftig einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. In der bisher geltenden Frist von 24 Monaten war das für kurzfristig Beschäftigte, also zum Beispiel Saisonarbeiter, oft schwierig zu erreichen.

Außerdem senkt die Koalition den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um insgesamt 0,5 Prozentpunkte und schafft damit eine gute Balance zwischen Beitragsentlastung, Krisenrücklagen und verbesserten Versicherungsleistungen. Das bedeutet, dass vom 1. Januar 2019 an der Arbeitslosenversicherungsbeitrag nicht mehr 3 Prozent des Bruttolohnes, sondern nur noch 2,5 Prozent betragen wird.

Das Qualifizierungschancengesetz ist ein erster konkreter Schritt, um den Wandel in der Arbeitswelt aktiv zu gestalten. Die Koalition will arbeitsmarkt- und bildungspolitische Instrumente besser verzahnen und Weiterbildungsprogramme von Bund und Ländern bündeln. So wird Sicherheit im digitalen Wandel mit neuen Chancen für alle Beschäftigten verbunden und durch Qualifizierung ein größeres Maß an persönlicher Freiheit geschaffen.

Mit dem Ausbau der Weiterbildungsförderung für alle Beschäftigten im Rahmen dieser Qualifizierungsoffensive stellt die Koalition daher die Weichen für eine Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung hin zu einer stärker vorausschauend agierenden Arbeitsversicherung – was ein wichtiges Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist.

Jan Bühlbecker: „Mit dieser Qualifizierungsoffensive wird allen Arbeitnehmer*innen, die in Bereichen arbeiten, in denen die Digitalisierung heute schon spürbar wird, das Versprechen gegeben, sie so zu unterstützen, dass ihre Arbeit wichtig bleibt. Außerdem wird die Arbeitslosenversicherung weiterentwickelt, so dass die Weiterbildung auch in ihren Fokus rückt. Damit schaffen wir wichtige Voraussetzungen, um den digitalen Wandel gemeinsam gestalten zu können. Und das ist ein wichtiger erster Schritt.“