Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan, kurz JEFTA genannt, wurde Mitte Juni 2018 durch den EU-Ministerrat ratizifiert. JEFTA steht dabei als Abkürzung übrigens für Japan-EU Free Trade Agreement – Also japanisch-europäisches Freihandelsabkommen. Vor dem Inkrafttreten des Abkommens steht allerdings noch die Bestätigung durch das Europäische Parlament. „Dieses Freihandelsabkommen ist auch grundsätzlich richtig“, findet Jan Bühlbecker, der stellvertretende Vorsitzende der SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld, „wirtschaftliche Partnerschaften zwischen Demokratien sichern diese gerade in Zeiten der Trumps und Putins auch selbst ab. Mit dem freien Handel wird damit auch der politische Austausch gestärkt – Und das ist richtig und notwendig.“ Hinzu kommt, dass sich beim Freihandelsabkommen JEFTA Partner auf Augenhöhe zusammenschließen: „Freier Handel kann nur funktionieren, wenn die beteiligten Parteien sich auf Augenhöhe begegnen können und nicht eine Seite die eigene Machtposition ausnutzt wie es bei den Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und afrikanischen Staaten geschehen ist. Diese bremsen die dortige Entwicklung um der Gewinnmaximierung hiesiger Unternehmen willen und sollten deswegen durch verlässliche Entwicklungspartnerschaft ersetzt werden.“
Jedoch kritisiert Bühlbecker auch einige Aspekte am JEFTA-Abkommen. So drohen hier – wie schon beim CETA-Abkommen der EU mit Kanda und dem TITIP-Abkommen mit den Vereinigten Staaten – Privatisierungen durch die Hintertür und die Senkung von Standards für Verbraucher*innen: „Eine Privatisierung von essenziellen Bereichen der öffentlichen Wasserwirtschaft muss unbedingt verhindert werden. Doch gerade das kann JEFTA im Moment nicht garantieren: Die vorgesehene Negativliste für Marktsegmentsliberalisierungen kann nicht die gleiche Absicherung der öffentlichen Wasserwirtschaft leisten wie es eine explizite Positivliste könnte. Mit der Negativliste bliebe die Gefahr, dass für bestimmte Dienstleistungen in der Wasserwirtschaft der Marktzugang gilt und deshalb in diesen Sektoren insgesamt mit einer Liberalisierung gerechnet werden müsste. Es braucht daher die Verwendung einer Positivliste, in der der Marktzugang für jede einzelne Branche explizit genannt wird und in der der Bereich Wasser/Abwasser nicht vorkommt. Außerdem drohen aufgrund des Fehlens eines entsprechenden Sonderartikels auch besondere Schutzrechte wegzufallen. Dies betrifft z.B. die Fr age der Nutzung natürlicher Wasserressourcen. Es könnte hier eine Entwicklung hin zu Wasser als bloße Handelsware und privat anzueignender Rohstoff angestoßen werden. Auch dem gilt es, entschlossen entgegenzutreten.“ Und weiter: „Auf europäischer Ebene gilt bei der Regulierung mit dem Ziel des Verbraucherschutzes das sogenannte Vorsorgeprinzip. Dieses besagt, dass der Staat zur Abkehr von Gefahren wirtschaftliche Betätigung auch dann regulieren darf, wenn noch keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse über Bestehen und Ausmaß einer Gefahr vorliegen. Diese Prinzipien sind in JEFTA nur unzureichend verankert. Es ist zu befürchten, dass der umweltrechtliche Grundsatz durch dieses und weitere Handelsabkommen nach und nach verdrängt wird –zum Schaden für Verbraucher*innen und der Natur.“ Beispielsweise in den Vereinigten Staaten gilt bislang schon ein sogenanntes Nachsorgeprinzip, welches Regulierungen erst dann erlaubt, wenn keine Zweifel mehr an der Schädtlichkeit von Waren oder Produkten bestehen.
Aus diesem Grund begrüßt der stellvertretende Vorsitzende der SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld die Initative des Europaabegeordneten Prof. Dr. Dietmar Köster (SPD) und dem Bochumer SPD-Kandidaten für das Europäische Parlament Oliver Basu Mallick die Abstimmung über die Ratifizierung des JEFTA-Abkommens auszuschließen bis unter anderem die oben genannten Punkte nachverhandelt wurden, eine Wasserprivatisierung klar ausgeschlossen ist und das Vorsorgeprinzip gesichert wird. Köster und Basu Mallick erklären dies so: „In der jetzigen Fassung ist das Handelsabkommen zwischen der EU und Japan nicht fair. Insbesondere bei der Wasserentsorgung droht eine sinnlose Privatisierung und damit Verschlechterung für die Menschen. Hier müssen wie bisher die Städte und Gemeinden das Sagen behalten.“
Jan Bühlbecker: „Das Vorsorgeprinzip ist das Rückrad des europäischen Verbraucherschutzes, so wie der Verbleib der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand grundlegend für die öffentliche Daseinsvorsorge ist. Ich stehe neben Prof. Dr. Dietmar Köster und Oliver Basu Mallick an der Seite von ver.di, des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (aöw) sowie von 600.000 Bürger*innen, die auf der Petitionsseite Campact Stellung bezogen haben und fordere Nachverhandlungen – Denn nur so ist der neue Freihandel auch fairer Handel!“