Halbe/halbe ist gerecht: Die Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung wird wieder hergestellt

Auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion: Die Parität bei den gesetzlichen Krankenkassenbeiträgen wird wiederkommen. Dazu hat das Parlament am vergangenen Donnerstag in erster Lesung das GKV-Versichertenentlastungsgesetz debattiert (Drs. 19/4454).

Die Beitragszahlerinnen und -zahler sollen mit dem Gesetz um insgesamt rund 8 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. So wird der Zusatzbeitrag, den bisher nur die Versicherten tragen, künftig wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt. Er liegt im Durchschnitt bei 1 Prozent des Bruttoeinkommens.

Für die Versicherten bedeutet das eine Entlastung um 0,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Das sind bei einem Durchschnittseinkommen von 3000 Euro brutto monatlich ca. 15 Euro mehr. Rentnerinnen und Rentner profitieren ebenfalls. Ihr Zusatzbeitrag wird zukünftig zur Hälfte durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen.

 

Unterstützung für Selbstständige

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine Halbierung der Einstiegsbeiträge für Selbstständige vor. Das ist wichtig, weil es die Attraktivität der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbständige steigert. Heute können viele privatversicherte Selbständige im Alter die hohen Prämien nicht mehr bezahlen. Künftig können sie sich günstiger gesetzlich versichern.

Zugleich sollen die Krankenkassen unklare Mitgliedschaften in der gesetzlichen Krankenversicherung beenden. Bisher war das nur möglich, wenn ein freiwillig Versicherter, zum Beispiel ein Selbstständiger, seinen Austritt aus der Krankenkasse erklärte. Ist jedoch ein Versicherter nicht erreichbar, zahlt keine Beiträge und ist auch nicht abgemeldet, wird er oder sie bislang zum Höchstbeitrag weiterversichert. So häuften sich Beitragsschulden an. Nun sollen die Krankenkassen dazu verpflichtet werden, die Mitgliedschaft solcher quasi passiven Mitglieder zu beenden.

Verbesserungen sieht der Gesetzentwurf auch für Zeitsoldatinnen und -soldaten vor: Ihnen ebnet er nach Ende der Dienstzeit den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung.

 

Finanzreserven abschmelzen

Angesichts der zum Teil hohen Rücklagen von Krankenkassen sollen diese dazu verpflichtet werden, ihre Finanzreserven abzuschmelzen. Die Rücklagen dürfen dem Entwurf zufolge künftig eine Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Überschüssige Beitragseinnahmen müssen von 2020 an innerhalb von drei Jahren abgebaut werden. Krankenkassen mit einer Reserve von mehr als einer Monatsausgabe sollen ihren Zusatzbeitrag nicht anheben dürfen. Zugleich soll der sogenannte Risikostrukturausgleich (RSA) reformiert werden, um den Kassenwettbewerb nicht zu verzerren.

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungs-pflichtig.

 

„Die Debatte über die Einführung einer modernen Bürger*innenversicherung endet damit allerdings nicht“, stellt Jan Bühlbecker, stellvertretender Vorsitzender der SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld klar und ergänzt: „Doch mit dieser weitgehenden Strukturreform wird die gesetzliche Rentenversicherung gestärkt und ausgebaut. Die Versicherten werden zudem nachhaltig entlastet. Man kann deswegen ohne zu zögern sagen: Diese Reform ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum genannten Ziel.“