Die Brückenteilzeit kommt: Große Koalition löst wichtiges Versprechen an Beschäftigte ein

Bereits im letzten Koalitionsvertrag wurde es vereinbart, lange – über den letzten Bundestagswahlkampf hinaus – haben sich CDU und CSU dagegen gesperrt, doch am Ende hat sich die SPD durchgesetzt: Das Recht auf zeitlich befristete Teilzeit, die sogenannte Brückenteilzeit, kommt. Der Bundestagsabgeordnete und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), aus dessen Ministerium die Vorlage stammt, freut sich: „Der Gesetzentwurf bedeutet für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ganz konkrete Verbesserung im Arbeitsleben. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass vor allem auch kleine und mittelständische Unternehmen die neue Brückenteilzeit ohne unzumutbaren Mehraufwand umsetzen können.“ Am vergangenen Freitag fand die erste Lesung des Gesetztes im Deutschen Bundestag statt (Drs. 19/3452).

Und auch Jan Bühlbecker, der stellvertretende Vorsitzende der SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld, gratuliert der Bundestragsfraktion: „Es war immer klar, dass man mit dieser Union unsere langfristige Forderung nach dem Rückkehrrecht aus Teil- ind Vollzeit nicht wird umsetzten können. Dennoch ist die Einfführung der Brückenteilzeit ein wichtiger Erfolg: Eltern, die eine gewisse Zeit lang mehr für ihre Kinder da seien wollen, Arbeitnehmer*innen, die einen größeren Platz für ein Hobby in ihrem Leben brauchen oder auch Menschen, die für Angehörige in einer schwierigen Lebensphase da seien wollen, bekommen nun die Möglichkeit dazu, ihre Arbeitszeit befristet zur verkürzen – Ohne sich der Gefahr von Altersarmut auszusetzten. Es ist folglich ein wichtiger Schritt, hin zu einer modernen Arbeitswelt, in der sich die Wünsche und Herausforderungen des Alltags mit dem Beruf vereinbaren lassen.“

 

Begriffserklärung

Die Sozialdemokrat*innen wollen, dass es möglich ist, Brücken zu bauen zu den eigenen Lebensplänen und Lebenslagen – eine Brücke ins Ehrenamt, in die Weiterbildung, in die Verwirklichung eigener Ziele und zurück. Das leistet die neue Brückenteilzeit, sie ist ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und, hilft, Altersarmut zu vermeiden und dringend gebrauchte Fachkräfte zu sichern.

Der Gesetzentwurf sieht vor: Beschäftigte, die in Zukunft eine befristete Zeit lang in Teilzeit gearbeitet haben, bekommen dann einen Rechtsanspruch darauf, wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren und damit aus der Teilzeitfalle zu entkommen.

 

Und so funktioniert es

Die Voraussetzungen für diesen Rechtsanspruch auf Rückkehr zur alten Arbeitszeit sind, dass sich die Teilzeitphase auf einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren beschränkt, dass der Betrieb, in dem man arbeitet, mehr als 45 Beschäftigte hat, man dort seit mehr als sechs Monaten angestellt ist und den Antrag schriftlich, drei Monate vor Beginn der gewünschten Verringerung, stellt.

Der Gesetzentwurf beinhaltet noch mehr:

  • Teilzeitbeschäftigte, die mehr arbeiten wollen, können das auch leichter durchsetzen.
  • Die Arbeit auf Abruf wird durch gesetzliche Regelungen ebenfalls planbarer. So darf der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin nicht verlangen, mehr als 25 Prozent über die vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus zu arbeiten. Genauso darf die wöchentliche Arbeitszeit aber auch nicht mehr als 20 Prozent unter die vereinbarte Wochenarbeitszeit fallen.
  • Weiter regelt die Gesetzesvorlage, dass künftig automatisch 20 statt bisher zehn Stunden Wochenarbeitszeit als vereinbart gelten, wenn keine bestimmte Dauer im Vorhinein festgelegt wurde.

 

Jan Bühlbecker: „Bei uns in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld erleben wir einen Zuwachs an jungen Familien und einen steigenden Bedarf an ehrenamtlichen Engagement. Wir wollen unseren Stadtteil gerade auch für Familien fitter und attraktiver machen. Die Brücckenteilzeit kommt dem entgegen, weil sie Arbeitnehmer*innen eine höhere Eigenflexibilität zuspricht. Deswegen freue ich mich sehr, dass die Brückenteilzeit kommt!“ Und weiter: „Doch damit ist noch nicht getan. Flexibilisierungen in der Arbeitswelt müssen den Arbeitnehmer*innen grundsätzlich helfen. Deswegen werde ich mich auch weiterhin für das grundsätzliche Rückkehrrecht aus Teil- in Vollzeit einsetzen!“