Bundestag bereitet Grundgesetzänderung vor: Endlich darf der Bund in Schulen und Wohnungsbau investieren

Der Bund will den Kommunen bei der Verbesserung der Bildungsinfrastruktur und beim Bau von neuem bezahlbaren Wohnraum stärker helfen. Aktuell ist schließlich nur eine Unterstützung finanzschwacher Kommunen möglich. Über den entsprechenden Gesetzentwurf (19/3440) zur hierfür erforderlichen Änderung der Grundgesetzartikel 104c, 104d, 125c und 143e debattierte der Bundestag am Freitag, 28. September 2018, in erster Lesung. Anschließend erfolgte die Überweisung des Antrags zur Beratung in den Haushaltsausschuss des Bundestages.

Und darum geht es in den einzelnen Artikeln:

  • In Artikel 104c soll die Möglichkeit des Bundes erweitert werden, Länder und Kommunen bei ihren Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur, insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen zu unterstützen.
  • Durch Aufnahme eines zusätzlichen Artikels 104d in das Grundgesetz soll dem Bund die Möglichkeit gegeben werden, den Ländern zweckgebundene Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren.
  • Mit Änderung des Artikels 125c soll die Möglichkeit einer sofortigen Erhöhung und Dynamisierung der Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz geschaffen werden. Damit könnten Bundesprogramme zu Schienenwegen aufgehoben, geändert oder neu aufgelegt werden.
  • Und in Artikel 143e soll drüber hinaus eine Öffnungsklausel im Bereich der Bundesfernstraßenverwaltung hinsichtlich Planfeststellung und Plangenehmigung ergänzt werden.

Die politische Überschrift des Gesetztes ist die Abschaffung des Kooperationsverbotes. Der Föderalismus, der eine hohe Eigenständigkeit der Länder und Kommunen sicherstellt, bleibt in seinem Kern zwar erhalten, wird aber um die Möglichkeit der zweckgebundenen Finanzierungshilfe des Bundes ergänzt. Konkret heißt dies, dass die Bundesregierung beispielsweise Förderprogramme zur Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus dort, wo es Bedarf daran gibt, auflegen kann. Aber auch Programme zum Ausbau des Ganztagsschulangebotes können nun aufgelegt werden und somit kann die Bildung vor Ort endlich auch vom Bund finanziell gefördert werden. Hierfür sind von der aktuellen Großen Koalition in einem ersten Investitionsprogramm 5 Millarden Euro vorgesehen.

Die Gertrudisschule in Wattenscheid-Mitte

Finanzminister Olaf Scholz erklärte heute Vormittag in seiner Rede im Deutschen Bundestag: „Die Grundgesetzänderung ist notwendig, damit wir sicherstellen können, dass überall in Deutschland erstklassige Bildungsangebote zur Verfügung stehen.“ Und: „Wir müssen zurück zu mehr sozialem Wohnungsbau. Die Zahl der Sozialwohnungen ist massiv gesunken. Deshalb müssen wir eine Wende einleiten.“

Und auch Jan Bühlbecker, stellvertretender Vorsitzender der SPD in Wattenscheid-Mitte und Westenfeld, freut sich darüber, dass Bewegung in die Abschaffung des Kooperationsverbotes kommt: „Der Bund erwirtschaftet Jahr um Jahr Rekordeinnahmen während der Bedarf an kommunalen Investitionen steigt. Laut einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung fehlen unter anderem 1,8 Millionen bezahlbare Wohnungen. Und auch wenn es um den Ausbau des Ganztagsangebotes geht brauchen wir vor Ort Unterstützung – Übrigens auch weil wir in Wattenscheid gerade erleben, dass die Zahl der schulpflichtigen Kinder endlich wieder zunimmt. Und da ist es richtig, dass mit der anstehenden Grundgesetzänderung anerkannt wird, dass es sich bei diesen Investitionen um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, weswegen es richtig ist, dass hier der Bund finanzielle Verantwortung übernimmt. Ich freue mich deswegen sehr, dass diese SPD-Forderung umgesetzt wird und die Große Koalition  Wort hält!“

Abschließend fügt er an: „Wir werden die weitere Beratung des Gesetzes nun konstruktiv begleiten und uns auch denen in den Weg stellen, die heute – ganz rechts sitzend – im Bundestag wieder einmal gezeigt haben, dass sie den Schwachen keine Unterstützung gönnen.“